Wer muss Brandposten aufstellen – und warum?

Brandposten bzw. Brandwachen sind in vielen Bereichen wichtige Sicherheitsmaßnahmen. Der Hintergrund ist vor allem das Bedürfnis von Anlagen- und Gebäudebetreibern sowie Eventveranstaltern, sich und ihr Eigentum sowie ihre Gäste gegen Brandausbrüche zu schützen.

Die Vorschriften zum Aufstellen von Brandwachen sind in vielen Bereichen aber sehr vage – was dazu führt, dass manch einer aus Unwissenheit auf diese wichtige Vorkehrung gegen Brandgefahren verzichtet.

 Die Rechnung bekommt man dann in der Regel in Form von Brandschäden präsentiert, für die man plötzlich allein haften soll. Damit Ihnen das nicht passiert, informieren wir heute darüber, an welchen Stellen aus welchen Gründen professionelle Brandposten aufgestellt werden müssen.

Wer muss Brandposten aufstellen – und warum

Brandwachen: Wann sind sie Pflicht?

Brandwachen sind in manchen Bereichen verpflichtend vorgeschrieben. Die beiden häufigsten Fälle, in denen man die Pflicht zum Aufstellen einer Brandwache hat, sind Veranstaltungen und Brände. Bei Veranstaltungen sind die sogenannten Brandsicherheitswachen wichtige Vorkehrungen gegen den Ausbruch potenziell verheerender Brände. Wenn hingegen ein Feuer bereits gelöscht wurde, besteht die Pflicht, Brandposten aufzustellen, um das Wiederaufflammen zu verhindern.

Es gibt zudem weitere Bereiche, in denen Brandwachen ebenfalls vorgeschrieben sind. Das betrifft beispielsweise sogenannte Heißarbeiten – also Tätigkeiten wie Schweißen und Trennschleifen. Zur Absicherung gegen Brandgefahren müssen bei solchen Verfahren während und nach den Arbeiten Brandposten eingesetzt werden. Und auch beim Ausfall von Brandmeldeanlagen (BMA) besteht die Pflicht für Gebäudebetreiber, während der Ausfallzeit eine Brandwache aufzustellen.

Verpflichtende Brandwachen gibt es in folgenden Bereichen:

  • Veranstaltungen
  • Ausfall von Brandmeldeanlagen
  • Ausfall von Sprinkleranlagen
  • Heißarbeiten
  • Löschen eines Brandherdes

Die Crux dabei ist, dass man als Gebäude- oder Anlagenbetreiber zumeist erst dann über diese Pflicht „stolpert“, wenn das berühmte Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Wenn es also durch das Nicht-Aufstellen einer Brandwache zu einem erneuten Brand nach dem Löschen eines Feuers, zum Brandausbruch während des Ausfalls einer BMA oder zu Feuerschäden nach feuergefährlichen Arbeiten kommt, kann es passieren, dass man auf dem Schaden sitzenbleibt.

Denn es gibt über die Versammlungsstättenverordnung für Veranstaltungen hinaus nämlich keine gesetzliche Verordnung, in der klar die Pflicht zum Aufstellen von Brandwachen vermerkt wäre. Dennoch findet sich diese Vorgabe beispielsweise im Kleingedruckten zahlreicher Versicherungsverträge. Dass man als Gebäudebetreiber aber zum Aufstellen Brandposten in einem der oben genannten Fälle verpflichtet ist, wissen viele Immobilienbesitzer schlichtweg nicht. Sie können aber dennoch für Schäden haftbar gemacht werden die aus dieser Nachlässigkeit bzw. Unwissenheit heraus entstanden sind.

Brandsicherheitswachen: Verpflichtende Brandwachen bei Veranstaltungen

Da am besten geregelte Einsatzfeld, was die Pflicht zum Aufstellen von Brandwachen angeht, ist der Veranstaltungsschutz. Hier gibt es durch die in jedem Bundesland vorhandene Versammlungsstättenverordnung klare Vorgaben, wann sogenannte Brandsicherheitswachen bzw. Brandposten bei Events aufgestellt werden müssen.

Wichtige Indikatoren, ob es eine Pflicht zum Aufstellen von Brandwachen gibt, sind die Größe der Veranstaltungsfläche, die erwartete Publikumsanzahl sowie Planungen hinsichtlich des Einsatzes von Pyrotechnik.

Dabei gilt in der Regel: Ab 200 Personen, die bei einer Indoor-Veranstaltung in festen Räumlichkeiten zusammenkommen, sind Brandsicherheitswachen vorgeschrieben. Das gilt ebenfalls, wenn der Einsatz von Feuer oder Pyrotechnik geplant ist.

Relevante Vorschriften zum Thema Brandsicherheitswache finden sich in folgenden Gesetzestexten und Verordnungen:

  • § 41 VStättVO (Versammlungsstättenverordnung)
  • § 27 BHKG (Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz, NRW)
  • § 7(1) FSHG (Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung)

Unsere Brandschutz-Leistungen

Beseitigen von Brandlasten vor Beginn der Arbeiten

Freihalten von Rettungswegen und Notausgängen

Überprüfung von Brandschutzeinrichtungen wie Rauchmelder

Aufstellen von Brandposten direkt bei den feuergefährlichen Arbeiten

Einleitung von Maßnahmen zur Brandbekämpfung beim Entstehen von Bränden durch Funkenflug oder Hitzeentwicklung

Im Brandfall: Koordination mit örtlicher Feuerwehr

Im Brandfall: Unterstützung von Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen

Aufstellen von Brandposten für mehrere Stunden nach Beendigung der feuergefährlichen Tätigkeiten

Dokumentation der Brandschutzmaßnahmen bei feuergefährlichen Arbeiten

Zusätzliche Faktoren für die Planung von Brandposten bei einer Veranstaltung

Wie viele Brandschutzhelfer für die Brandsicherheitswachen auf einem Event benötigt werden, hängt nicht nur von der Größe der Veranstaltung ab. Es kommen auch Faktoren wie „Schwierigkeitsgrad der Branderkennung“, „Hilfsbedürftigkeit des Publikums“ und „Berechnung der Brandlast“ dazu, die in der Brandschutz-Planung berücksichtigt werden müssen.

Findet beispielsweise in einem verwinkelten Club eine vollgepackte Party mit Einsatz von Nebelmaschinen statt, herrscht durch die schlechten Sichtverhältnisse und zahlreichen schwer einsehbaren Bereiche eine erhöhte Schwierigkeit bei der Branderkennung – was mehr Personal für den Brandschutz nötigt macht. Gleiches gilt, wenn beispielsweise ein hauptsächlich von kleinen Kindern oder älteren Menschen besuchtes Konzert abzusichern ist. Denn im Rahmen der Brandschutzplanung muss immer auch eine Evakuierungsplanung gemacht werden. Und je schwieriger die Evakuierung im Brandfall eingeschätzt wird, desto mehr Fachkräfte müssen dafür einkalkuliert werden.

Was das Thema Brandlasten betrifft, so wird bei einer Vorab-Begehung des Veranstaltungsgeländes festgestellt, welche Materialien sich in welchem Zustand vor Ort befinden. Anhand dessen kann man abschätzen, wie gefährlich es wird, sollte ein Brand ausbrechen. Die Feuerwehr unterscheidet bei solch einer Einschätzung zwischen geringer, mittlerer und erhöhter Brandlast. Entsprechend dieser Einschätzung wird das Brandwache-Personal aufgestellt und verteilt. Bewegliche Brandlasten, die beim Event nicht benötigt werden, sollten zudem im Vorfeld der Veranstaltung beseitigt werden.

Weitere Faktoren, die in die Planung der Brandschutzmaßnahmen und Brandposten bei einer Veranstaltung einfließen müssen, sind die Beleuchtung, die Lage des Veranstaltungsortes mit Blick auf Etagenanzahl sowie der vorhandene bauliche und anlagentechnische Brandschutz.

Brandwachen nach dem Löschen eines Feuers

Das Aufstellen von Brandposten zur Absicherung feuergefährlicher Arbeiten wie Schweißen, Trennschleifen oder Löten ist keine freiwillige Maßnahme. Es ist vielmehr schon aus Gründen der Arbeitsstättensicherheit Pflicht. Die Brandwachen bei Heißarbeiten dienen also zum einen dem Brandschutz und zum anderen dem Arbeitsschutz. Die zuständigen Einsatzkräfte beziehen so Position, dass sie die feuergefährlichen Tätigkeiten sowie deren direktes Umfeld im Blick haben.

Da es sich um Experten in diesem Gebiet handeln muss, haben sie umfassende Kenntnisse – und wissen zum Beispiel, dass beim Löten mit einer Flamme eine erhöhte Brandgefahr im direkten Umfeld von zwei Metern herrscht, während das Umfeld beim Schweißen bis zu 7,5 Meter betragen kann und beim Trennschleifen sogar bis zu zehn Meter.

Entsprechend der jeweiligen Gefahreneinschätzung wird solch eine Brandwache positioniert und behält ein passendes Umfeld im Blick. Es können bei Bedarf auf größeren Flächen auch mehrere Einsatzkräfte die Brandposten übernehmen.

Das Entscheidende bei Brandwachen zum Schutz bei Heißarbeiten: Diese Brandposten enden nicht, wenn die Heißarbeiten abgeschlossen sind. Je nach Gefährdungslage bleiben sie bis zu 24 Stunden nach dem Ende der feuergefährlichen Tätigkeiten vor Ort. Nur so lässt sich der verzögerten Brandentwicklung aufgrund versteckter Glutnester vorbeugen, die z. B. beim Funkenflug durch Schweißarbeiten entstanden sind.

Die Brandwachen zur Absicherung von Heißarbeiten sollten auch die Brandklassen der jeweils genutzten Materialien bzw. der vor Ort befindlichen Brandlasten kennen. Denn die Brandklasse eines Baustoffs oder Gegenstandes bestimmt, mit welchem Löschmittel ein Brandausbruch an diesem Material bekämpft werden muss.

Brandwachen beim Ausfall einer BMA

Eine durchaus anspruchsvolle Aufgabe im professionellen Brandschutz sind auch die Brandposten während des Ausfalls einer Brandmeldeanlage oder Sprinkleranlage. Denn hierbei gilt es, in einer eigentlich nicht bedrohlichen Situation stets sämtliche potenziell möglichen Brandgefahren im Kopf zu haben – und den zugewiesenen Bereich unter diesem Aspekt abzusichern. Während man also bei Brandwachen zur Absicherung bei Heißarbeiten genau auf den Funkenflug oder die Flammen achtet, gibt es bei Brandwachen während eines BMA-Ausfalls keinen direkten potenziellen Brandherd – dafür aber viele diffuse Bedrohungen.

Gegen diese Bedrohungen schützt ja eigentlich die BMA, die aber leider gerade außer Betrieb ist. Die Aufgabe der BMA-Sensoren und -Warnsysteme muss deshalb von den menschlichen Brandwachen übernommen werden. Vernachlässigt man als Gebäudebetreiber diese Pflicht zum Aufstellen von Brandposten, so riskiert man den Versicherungsschutz. Denn Brandwachen sind auch eine Haftungsfrage.

Brandwachen sind eine Haftungsfrage

Ob man eine Brandwache aufstellt oder darauf verzichtet, sollte man auch immer mit Blick auf drohende Haftungsfälle entscheiden. Denn als Gebäudebetreiber oder Veranstalter ist man für die Sicherheit der Personen im Gebäude zuständig – und man haftet auch für die enthaltenen Sachwerte. Durch einen Brand können beide Dinge gefährdet werden. In manchen Fällen hätte ein Brand eventuell verhindert werden können, wenn eine Brandwache aufgestellt worden wäre. Weil man aber darauf verzichtet hat, ist man im Anschluss selbst für alle entstandenen Schäden haftbar. Und die können, gerade bei Personenschäden und entsprechenden Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen, schnell in die Millionen gehen.

Um sich durch Fahrlässigkeit beim Aufstellen von Brandposten also nicht zu ruinieren, sollte man in diesem Bereich lieber Vorsicht statt Nachsicht walten lassen. Wichtig ist allerdings, dass nicht irgendwer sich hinstellt und die Brandwache ausführt – sondern, dass Fachkräfte diese Aufgabe übernehmen.

Brandwachen müssen ein professionelles Level haben

Selbst wenn man als Veranstalter oder Gebäudebetreiber um seine Pflichten zum Aufstellen von Brandwachen weiß und die Brandposten entsprechend vor Ort hat, kann man im Brandfall haftbar sein. Denn das Vorhandensein einer Brandwache allein reicht noch nicht aus, um den Vorgaben von Versammlungsstättenverordnung und Versicherungen zu genügen. Es ist darüber hinaus auch wichtig, dass die Brandwachen durch entsprechend qualifizierte Personen durchgeführt werden.

Sprich: Man kann als Veranstalter nicht einfach einen ohnehin vor Ort befindlichen Ordner oder Doormen kurzerhand zur Brandsicherheitswache erklären. Auch der Einsatz des im Brandschutz ungelernten Lehrlings im Handwerksbetrieb als Brandwache ist nicht ausreichend.

Vielmehr müssen es professionell ausgebildete zertifizierte Brandschutzhelfer sein, die für die Umsetzung von Brandposten herangezogen werden. Diese Fachleute kennen nicht nur Brandklassen und sind mit dem Handling von Feuerlöscheinrichtungen vertraut. Sie haben auch Grundwissen über die betriebliche Brandschutzorganisation. Zudem sollten sie auch als zertifizierte Evakuierungshelfer und Ersthelfer qualifiziert sein. Denn dann verfügen sie über wertvolle Kompetenzen zur Rettung von Personen im Brandfall – und das ist im Brandschutz unheimlich wichtig.

Verzichtet man auf den Einsatz professionell ausgebildeter Brandschutz-Experten für Brandposten – ob bei Veranstaltungen oder in Betrieben – kann man im Ernstfall für Brandschäden und Schadenersatzforderungen haftbar sein. Die eigentlich zuständigen Versicherungen können in dem Fall, dass unzureichend geeignetes Personal für Brandwachen eingesetzt wurde und es infolgedessen zu einem Brand gekommen ist, die Schadensregulierung oftmals ablehnen. Wer das nicht riskieren will, sollte bei der Beauftragung einer Brandwache genau auf deren Qualifikation achten.

Die Brandwache 24/7 GmbH steht für zertifizierten Brandschutz in allen Einsatzfeldern. Wir bieten Brandposten zur Überbrückung bei einem BMA-Ausfall ebenso an wie Brandwachen bei Heißarbeiten. Wir setzen auch die Absicherung gelöschter Brandherde durch erfahrene Brandschutzhelfer um. Und selbstverständlich sind wir an Ihrer Seite, wenn Sie eine Veranstaltung durch professionelle Brandsicherheitswachen absichern müssen.

Gern beraten wir Sie auch dazu, wann Sie welche Art von Brandwache in welchem Umfang aufstellen müssen – und erstellen gemeinsam mit Ihnen eine individuelle Brandschutzplanung für Ihren Betrieb.

Wichtige Infos für die Angebotserstellung wären:

Wo soll die Brandwache durchgeführt werden?
Auf welchen Zeitraum ist die Brandwache angelegt?
Welche Art von Tätigkeit soll abgesichert werden?
In welchem Umfeld finden die Arbeiten statt?
Gibt es ein aktuelles Brandschutzkonzept für den Betrieb – bzw. eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung mit Blick auf Brandgefahren?

Wenn Sie uns diese Infos kurz durchgeben, können wir die Kosten für die notwendigen Brandwachen bzw. Brandsicherheitswachen kalkulieren und Ihnen ein Angebot erstellen.

Unser Einsatzgebiet erstreckt sich übrigens auf ganz Deutschland: Wir decken mit zuverlässigen Brandwachen und Evakuierungshelfern den professionellen Brandschutz sowohl in Ballungsräumen und Großstädten sowie auch in ländlichen Gegenden, Klein- und Mittelstädten ab.

Koordiniert werden die Einsätze über die Zentrale von Brandwache 24/7 in Frankfurt am Main, die Einsatz-Teams sind deutschlandweit verteilt und können bei dringendem Bedarf auch kurzfristig zur Verfügung stehen.

Nehmen Sie Kontakt auf

Hier können Sie uns eine Kontaktanfrage senden. Wir werden diese schnellstmöglich beantworten.

Unsere Leistungen im Brandwachdienst

Brandposten nach Feuer

Brandwache auf Veranstaltungen

Brandwachen beim BMA Ausfall

Brandschutzkonzept

Brandwache feuergefährliche Arbeiten

Brandwache Baustelle

Brandwache beim Austausch Rauch- und Brandmeldern