Der Brandschutz endet auch nach dem Ausbruch und der erfolgreichen Bekämpfung eines Feuers nicht. Im Gegenteil: Direkt nach dem Ende der Löscharbeiten stehen einige Schritte an, zu denen man als Gebäudebetreiber verpflichtet ist.
Dabei geht es sowohl um den unmittelbaren Brandschutz, um das erneute Aufflammen des Feuers zu verhindern – wie auch um das Eindämmen der durch den Brand entstandenen Schäden.
Allerdings sind die meisten Anlagen- und Gebäudebetreiber im ersten Moment völlig überfordert mit der Frage, welche Maßnahmen nach einem Brand eigentlich zu treffen sind. Daher informieren wir in diesem Artikel über die notwendigen Schritte, die nach dem Eindämmen der Flammen durchgeführt werden müssen.
Die Situation im Brandfall
Beim Ausbruch eines Feuers geht es zunächst um das bestmögliche Eindämmen des Brandes und um den Schutz von Menschenleben. Um Personenschäden abzuwenden, muss eine Evakuierung organisiert werden – und parallel dazu findet die Erstbekämpfung der Flammen statt.
Dafür sind in der Regel die vor Ort befindlichen Brandschutzhelfer zuständig. Dies sind entweder hauseigene Mitarbeiter, die eine entsprechende Weiterbildung zum zertifizierten Brandschutzhelfer durchlaufen haben.
Denn jeder Betrieb und jede Einrichtung muss laut gesetzlicher Vorschrift eine bestimmte Anzahl ausgebildeter Brandschutzhelfer in den eigenen Reihen haben. Es können aber auch Fachkräfte eines Sicherheitsdienstes sein, die die Erstbekämpfung vornehmen – falls gerade professionelle Brandwachen vor Ort laufen, z. B. wegen des Ausfalls einer Brandmeldeanlage oder wegen der Durchführung von Schweißarbeiten.
Sobald der Brandausbruch bemerkt wird, muss zudem die Feuerwehr alarmiert werden. Diese ist in aller Regel wenige Minuten nach dem Alarm vor Ort und übernimmt dann federführend die Löscharbeiten und Rettungsmaßnahmen. Im besten Fall kann dadurch ein Entstehungsbrand ohne größere Schäden eingedämmt werden.
Damit ist der Job der Feuerwehr beendet – und sie übergibt das Gebäude dem Betreiber. Dieser sollte an diesem Punkt genau wissen, welche Schritte nun zu tun sind.
Die wichtigsten Schritte direkt nach einem Feuer
Wurde ein Brand gelöscht und der betroffene Bereich durch die Feuerwehr freigegeben, ist man als Betreiber ab diesem Moment allein zuständig und verantwortlich für die Sicherheit und den Brandschutz. Es geht dann darum, einen erneuten Brandausbruch zu verhindern, Schäden zu erfassen, Informationen an zuständige Stellen zu leiten sowie den Brandschutt zu beräumen und die Brandstelle zu reinigen.
Diese 5 Schritte sind deshalb direkt nach einem Brand nötig:
Schritt 1: Glutwachen organisieren
Schritt 2: Ämter informieren
Schritt 3: Erstbegehung durchführen
Schritt 4: Beräumung / Entsorgung von Rückständen
Schritt 5: Reinigung der Brandstelle
Schritt 1: Glutwachen organisieren
Die wichtigste Maßnahme direkt nach dem Löschen eines Feuers ist die Organisation einer Glutwache. Das sind Brandwachen, die an der Brandstelle Position beziehen. Sie werden benötigt, um sicherzustellen, dass das Feuer nicht erneut ausbricht.
Denn bei zahlreichen Bränden bleiben nach dem Löschen sogenannte Glutnester zurück, die unentdeckt bleiben können. Dann kann z. B. verborgen hinter einer Vertäfelung an der Wand oder unter einem Schuttberg aus Brandrückständen der Brand erneut Kraft sammeln und wieder aufflammen.
Die Glutwachen werden benötigt, sobald die Feuerwehr die Brandstelle freigegeben hat. Die Freigabe erfolgt in der Regel durch einen Experten, der auch vorgibt, wie lange die Glutwache mindestens für die Absicherung der Brandstelle einsetzt werden muss.
Als Gebäude- oder Anlagenbetreiber des Bereichs, in dem der Brandvorfall stattgefunden hat, ist man für die Organisation solch einer Brandwache verantwortlich. Diese Pflicht trifft immer zu – egal, welche Art von Brand über welche Dauer in welchem Bereich gewütet hat.
Daher kann man sich schon direkt nach erfolgreicher Evakuierung des Gebäudes und noch während die Feuerwehr mit den Löscharbeiten beschäftigt ist um die Beauftragung solcher Brandposten kümmern.
Idealerweise besteht bereits ein Kontakt oder sogar ein Vertragsverhältnis mit einem Brandwache-Anbieter wie der Brandwache 24/7 GmbH.
Dann nämlich erspart man sich die zeitraubende Suche nach einem passenden Fachbetrieb und kann sich direkt an den bestehenden Partner wenden. Dieser sollte in der Lage sein, innerhalb weniger Stunden die benötigten Glutwachen bereitzustellen.
Auf diese Brandwachen zu verzichten, ist übrigens kreuzgefährlich: Kommt es nämlich nach dem Löschen des Feuers und der Freigabe der Brandstelle durch die Feuerwehr zu erneuten Brandschäden im Gebäude, kann die Versicherung mit Verweis auf die fehlende Absicherung durch vorgeschriebene Glutwachen die Übernahme der Schäden ablehnen. Dann bleibt man im schlimmsten Fall auf hohen Summen sitzen und ist ruiniert.
Um das zu verhindern, sollten qualifizierte Fachkräfte als Glutwache aufgestellt werden. Bei unserem Unternehmen bekommen Sie genau diese Brandwachen – im Bedarfsfall auch sehr kurzfristig.
Schritt 2: Ämter informieren
Da bei einem Brandausbruch gefährliche und umweltschädliche Stoffe entstehen können, ist man als Gebäude- bzw. Unternehmensbetreiber dazu verpflichtet, entsprechende Ämter über den Brandvorfall zu unterrichten. Konkret wendet man sich an das kommunale Referat für Gesundheit sowie das Referat für Umwelt und Umweltplanung. Dort werden Infos über Schadstoffe benötigt, die durch das Feuer oder die Löscharbeiten in die Umwelt gelangt sein könnten – insbesondere geht es um Stoffe, die die Luft verschmutzen oder ins Grundwasser oder örtliche Gewässer gelangt sind.
Da die Feuerwehr von sich aus auch derartige Informationen an die zuständigen Ämter weitergibt, sollte man sich in diesem Punkt mit der Feuerwehrleitung abstimmen.
Schritt 3: Erstbegehung durchführen
Bei einer ersten Begehung des Brandortes verschafft man sich einen Überblick über die Lage: Welche Bereiche wurden wie stark durch die Flammen in Mitleidenschaft gezogen? Begangen werden dürfen dabei jedoch nur Areale, die durch die Feuerwehr freigegeben wurden und soweit durchgelüftet wurden, dass keine gefährlichen Rauchgase mehr in der Luft stehen.
Experten empfehlen, bei der Erstbegehung einer größeren Brandstelle – also beispielsweise eines komplett ausgebrannten Brandabschnitts in einem Gebäude – sicherheitshalber Schutzkleidung anzulegen. Mindestens eine FFP 2- oder FFP 3-Atemschutzmaske sollte getragen werden, ideal ist zudem ein Ganzkörper-Schutzanzug mit Kapuze und Handschuhen. Denn falls man ohne solche Schutzmaßnahmen bei der Begehung Rückstände wie Ruß auf Oberflächen berührt, kann dies zu gesundheitlichen Schäden führen. Hinzu kommt, dass bei zahlreichen Bränden gefährliche Substanzen entstehen, vor allem in Industrieanlagen, wo mit chemischen Stoffen gearbeitet wird.
Am besten nimmt man bei der Begehung einen erfahrenen Gutachter mit, der die entstandenen Schäden und Verunreinigungen am besten einschätzen kann. Basierend auf den Erkenntnissen aus der Begehung des Brandbereichs kann man dann das weitere Vorgehen planen.
Nach der Erstbegehung werden in der Regel weitere Begehungen fällig – beispielsweise, weil die zuständige Versicherung einen Gutachter vor Ort schickt oder weil ein staatlicher Experte der genauen Brandursache auf den Grund gehen muss. Bevor man an Schritt 4 geht – die Beräumung des Brandbereichs – sollte man daher sicher sein, dass keine mit dem Brand oder der Schadensregulierung befasste Stelle das Areal noch im ursprünglichen Zustand direkt nach dem Löschen begutachten möchte.
Schritt 4: Beräumung und Entsorgung von Rückständen
Brandrückstände sind häufig verbrannte Bausubstanz sowie Einrichtungen in Innenbereichen. Diese müssen aus Sicherheitsgründen vollständig entsorgt werden. Sie dürfen jedoch nicht ohne Ansehen weggeworfen werden, sondern müssen in verschiedene Kategorien getrennt werden. Experten empfehlen, den Brandschutt in folgende Kategorien zu unterteilen:
1. Verwertbares, wie Teile aus Metall
2. Nicht Verwertbares, wie verbrannte Holz- oder Kunststoffteile sowie Textilien
3. Extrem verschmutzte und damit ggf. gesundheitsgefährdende Rückstände, die mit Ruß oder Schlacke bedeckt sind
4. Sondermüll wie Batterien und Elektrogeräte im Brandbereich und alle mit Lacken und Lösungsmitteln versehenen Oberflächen
Die verschiedenen Rückstände nach einem Brand müssen auf jeweils passende Weise entsorgt werden. Während einiges in den Restmüll wandert, gehört anderes in den Sondermüll und wieder anderes kann nach entsprechender Reinigung weiterverwertet werden. Um dabei die berühmte Spreu vom Weizen zu trennen, sollte man sich die fachkundige Unterstützung eines Brandschutz-Experten an die Seite holen.
Schritt 5: Reinigung der Brandstelle
Am Schluss der Maßnahmen, die nach einem Brand durchgeführt werden müssen, steht die gründliche Reinigung des betroffenen Bereichs. Dabei ist es leider nicht mit einer normalen Gebäudereinigung getan. Denn die Reinigung von Brandstellen erfordert Spezialkenntnisse und sollte daher durch Spezialisten durchgeführt werden. Das liegt daran, dass sich durch das Feuer sowie die Löscharbeiten gefährliche Substanzen vor Ort befinden können – und zur Reinigung solcher Stellen benötigt man spezielle Reinigungsmittel sowie Reinigungsmethoden.
Beispielsweise kann es nötig sein, das zu den Reinigungsarbeiten verwendete Wasser nicht einfach ins Abwasser zu kippen, sondern aufzufangen und als Sondermüll zu entsorgen. Ansonsten riskiert man tiefgreifende Verunreinigungen im Abwassersystem, die enorme Kosten nach sich ziehen können. Nur eine Spezialfirma für die Brandreinigung weiß, was im Einzelfall zu tun ist. Als Brandschutz-Spezialisten arbeiten wir auch mit derartigen Spezialanbietern zusammen und können auf Wunsch gern einen kompetenten Kontakt vermitteln.
Wenn es um die notwendigen Schritte nach einem Brand geht, steht die Brandwache 24/7 GmbH Ihnen selbstverständlich als erfahrener Partner bundesweit mit Rat und Tat zur Seite.
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