Baulicher Brandschutz: Was umfasst er und wie muss man ihn planen?

Gewissermaßen die Basis für den wirksamen Brandschutz in einem Gebäude legt man durch den professionellen baulichen Brandschutz. Dabei handelt es sich um den Einsatz speziell für den Brandschutz gedachter Bauteile sowie Baustoffe. Von der Errichtung oder Verkleidung von Wänden, Böden und Decken mit speziellen feuerfesten Materialien bis hin zum Einbau feuerhemmender Brandschutztüren und Rauchschutztüren reicht die Bandbreite an Maßnahmen im baulichen Brandschutz.

Wir stellen das Thema baulicher Brandschutz näher vor – denn kein Gebäudebetreiber kommt an der Planung brandhemmender Maßnahmen vorbei.

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Was genau ist der bauliche Brandschutz?

Der bauliche Brandschutz ist die Gestaltung von Bauteilen in einem Gebäude mit dem spezifischen Ziel, damit die Brandentstehung zu verhindern und die Ausbreitung von Bränden zu erschweren. Zudem geht es beim baulichen Brandschutz darum, die Evakuierung sowie das Löschen im Brandfall zu erleichtern. Daher umfasst der bauliche Brandschutz sämtliche Baumaßnahmen an einem Gebäude, die brandschutztechnische Gründe haben – vom Einbau von Feuerschutztüren aus brandhemmenden Materialien bis zum Anlegen von Rettungswegen und Fluchtrouten.

Warum wird der bauliche Brandschutz benötigt?

Beim Bau oder Renovieren von Gebäuden auf den Brandschutz zu achten, ist kein Luxus, sondern gesetzlich vorgeschriebenes Risikomanagement. Denn durchlaufende bauliche Elemente wie Kabel, Rohre und Leitungen, die durch Wände, Böden und Decken hindurch führen, können als „Autobahnen“ für die Brandausbreitung dienen. Auch Versorgungsschächte, Fugen und Verkleidungen sind gefährlich. Denn auch sie bieten einem Feuer den Weg, sich auszubreiten. Das trifft ganz besonders dann zu, wenn die Bauelemente aus leicht entzündlichem und leicht brennbarem Material bestehen.

Durch den baulichen Brandschutz wird versucht, die durch solche baulichen Elemente drohenden Feuergefahren einzudämmen. In die Brandschutzplanung müssen sämtliche Bauelemente einbezogen werden – von der Grundsubstanz über Verkleidungen, Decken und Böden wie auch Verrohrungen, Lüftungsschächte, Fugen und so weiter.

Wie wird der bauliche Brandschutz aufgezogen?

Der bauliche Brandschutz dient ja dem Zweck, Brände möglichst effektiv an der Ausbreitung zu hindern. Dazu wird ein Gebäude im Rahmen der Brandschutz-Planung und -Umsetzung in sogenannte Brandabschnitte eingeteilt. Zwischen diesen Abschnitten muss möglichst wirksam das Übergreifen von Flammen verhindert werden.

Dafür kommen sogenannte Feuerschutzabschlüsse zum Einsatz: Elemente wie Rauchschutztüren, Brandschutzverglasungen, brandhemmende Türen und Feuerschutztore.

Für all diese Elemente gibt es ganz konkrete Vorgaben, was ihre Widerstandsfähigkeit gegen Feuer betrifft.

Welche einzelnen Komponenten gehören zum baulichen Brandschutz?

Der bauliche Brandschutz setzt sich aus vielen verschiedenen Komponenten zusammen – und sie alle müssen im Rahmen der Gebäudeplanung berücksichtigt werden.

Die Komponenten des baulichen Brandschutzes umfassen:

  • Brandabschnitte
  • Tragende Elemente der Gebäudekonstruktion
  • Zugänge
  • Baustoffe
  • Leitungen
  • Flucht- und Rettungswege
  • Haustechnik

Übrigens: Es wird bei der Planung des baulichen Brandschutzes nicht nur das jeweilige Gebäude betrachtet, sondern auch dessen direkte Nachbarschaft. Denn diese bestimmt entscheidend mit darüber, wie der bauliche Brandschutz in einer Immobilie gestaltet werden muss.

Vor allem sehr enge Nachbarn haben zur Folge, dass der Brandschutz in einem Gebäude erhöht werden muss. Denn es gilt, im Brandfall ein Übergreifen der Flammen auf Nachbargebäude zu verhindern. Und je enger die Gebäude beieinander stehen, desto größer ist die Gefahr des Übergreifens – und desto stärker müssen im baulichen Brandschutz dagegen Vorkehrungen getroffen werden. Idealerweise hat man ein freistehendes Gebäude abzusichern. Dann bereitet einem das Problem angrenzender Gebäude weniger Kopfzerbrechen – und erfordert auch weniger hohe Investitionen in den abschottenden Brandschutz gegen ein Übergreifen von Flammen.

Um festzulegen, welches Gebäude welche Art von baulichem Brandschutz benötigt, gibt es eine klare Einteilung aller Immobilien und Anlagen in verschiedene Gebäudeklassen.

Unsere Brandschutz-Leistungen

Beseitigen von Brandlasten vor Beginn der Arbeiten

Freihalten von Rettungswegen und Notausgängen

Überprüfung von Brandschutzeinrichtungen wie Rauchmelder

Aufstellen von Brandposten direkt bei den feuergefährlichen Arbeiten

Einleitung von Maßnahmen zur Brandbekämpfung beim Entstehen von Bränden durch Funkenflug oder Hitzeentwicklung

Im Brandfall: Koordination mit örtlicher Feuerwehr

Im Brandfall: Unterstützung von Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen

Aufstellen von Brandposten für mehrere Stunden nach Beendigung der feuergefährlichen Tätigkeiten

Dokumentation der Brandschutzmaßnahmen bei feuergefährlichen Arbeiten

Was sind Gebäudeklassen – und welche Rolle spielen sie für den baulichen Brandschutz?

Aus Sicht des Brandschutzes werden Gebäude in die Gebäudeklassen (GK) 1 bis 5 eingeteilt. Die Einteilung erfolgt in der Bauordnung:

GK 1a umfasst freistehende Gebäude mit geringer Höhe. Der Fußboden des höchsten Geschosses darf maximal 7 Meter über dem Erdboden sein. Die Außenwände solcher Gebäude dürfen die Brandklasse B2 haben. Die Innenwände müssen jedoch feuerhemmend sein.

GK 1b umfasst freistehende Gebäude in forst- oder landwirtschaftlicher Nutzung. Diese müssen Außenwände mit Brandklasse B2 haben, aber keine feuerhemmenden Innenwände.

GK 2 sind nicht freistehende Gebäude mit unter 400 qm Fläche, wo die höchsten Fußböden in maximal 7 Metern Höhe liegen. Die Innenwände müssen feuerhemmend sein und die Wand zum Nachbargebäude muss die Feuerwiderstandsklasse F 30 oder F 90 aufweisen. F 30 ist feuerhemmend, F 90 ist feuerbeständig.

GK 3 sind nicht freistehende Gebäude mit mehr als 400 qm Fläche und Geschosse in Maximalhöhe von 7 Metern. Hier müssen Innenwände feuerhemmend sowie der Fußboden zum Untergeschoss feuerbeständig sein. Und man benötigt bei der Wand zum Nachbargebäude die Feuerwiderstandsklasse F 30 oder F 90.

GK 4 sind nicht freistehende Gebäude mit einzelnen Nutzungsflächen von maximal 400 qm, aber einer Höhe des höchsten Geschosses bei maximal 13 Metern. Bei GK 4 müssen die Innenwände sowie die Wand zum benachbarten Gebäude hochfeuerhemmend sein sowie der Boden zum Untergeschoss feuerbeständig. Sogar die Außenwand ohne direkten Kontakt zum benachbarten Gebäude muss F 30-Standards erfüllen.

GK 5 sind alle Gebäude, die nicht in GK 1-4 fallen, sowie unterirdische Bauten. In solchen Anlagen müssen sämtliche Innenwände und auch die Wand zum Nachbarn feuerbeständig sein – und Außenwände ohne Kontakt zum Nachbarn muss die Feuerwiderstandsklasse F 30 aufweisen.

Neben den erhöhten Anforderungen an die Feuerbeständigkeit des Baumaterials unterscheidet sich der bauliche Brandschutz für höhere Gebäude im Vergleich zu den Vorgaben für niedrigere Gebäude auch in den Vorschriften zu Flucht- und Rettungswegen. So müssen hohe Gebäude zumeist breitere Rettungswege haben, die zudem aus einem feuerbeständigeren Material bestehen, als niedrige Gebäude. Die Logik hinter dieser Form des baulichen Brandschutzes ist einfach: Je höher das Gebäude, desto länger müssen die Fluchtwege einem eventuellen Feuer standhalten können – denn die Wege für die Evakuierungen sind länger als in einem niedrigeren Gebäude.

Auch die Gebäudenutzung spielt eine Rolle beim baulichen Brandschutz. So muss beispielsweise in einem Gebäude mit hoher Brandgefahr, z. B. weil darin mit Sprengstoffen gearbeitet wird, kürzere Rettungswege bereithalten als ein ähnlich gebautes Gebäude mit geringerer Brandgefahr. Anderes Beispiel: In Gebäuden, in denen viele hilflose Personen sich aufhalten – wie beispielsweise Kliniken – müssen die Rettungswege ebenfalls deutlich länger einem Feuer standhalten können als in Gebäuden, deren Nutzer sich überwiegend aus eigener Kraft retten könnten.

Welche Gesetze und Vorschriften gibt es zum baulichen Brandschutz?

Wichtige Gesetzesvorschriften für den baulichen Brandschutz finden sich in den folgenden Regelwerken:

DIN EN 1995-1-2: Vorschriften für baulichen Brandschutz im Holzbau

DIN EN 1992-1-2: Regelungen für Brandschutz beim Stahlbetonbau

DIN 18230: Vorgaben zum baulichen Brandschutz in Industriebauten

DIN 4102: Feuerwiderstandsklassen im baulichen Brandschutz / Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen

DIN EN 13501: Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zum jeweiligen Brandverhalten

Auch die Landesbauordnungen des jeweiligen Bundeslandes sollte man konsultieren, wenn man die Planung des baulichen Brandschutzes für ein Gebäude durchführt.

Vorschriften für Feuerwiderstandsklassen baulicher Elemente

Ein entscheidendes Element des baulichen Brandschutzes sind brandhemmende Türen, Fenster und sonstige Öffnungen. Wie widerstandsfähig diese Bauteile gegen Brände sind, ist anhand ihrer Einteilung zu DIN-Normen wie DIN 4102 und DIN 18095 erkennbar.

Generell sollte man bei der Planung des baulichen Brandschutzes über die Feuerwiderstandsklassen von Gebäudeteilen Bescheid wissen: Es gibt bei Bauteilen wie Wänden und Böden die Feuerwiderstandsklassen F 30, F 60 und F 90. F 30 ist feuerhemmend, F 60 ist hochfeuerhemmend und F 90 ist feuerbeständig.

Die Zahl hinter dem „F“ bei Feuerwiderstandsklassen gibt an, wie viele Minuten das jeweilige Bauteil einem Brand standhalten kann. Es gibt über die drei wichtigsten Feuerwiderstandsklassen hinaus auch noch Materialien mit F 120 und F 180.

Wie wird der bauliche Brandschutz überprüft?

Für die Überprüfung des baulichen Brandschutzes in Gebäuden ist die Bauaufsichtsbehörde zuständig. Die Vertreter dieser Behörde kommen während der Bau- oder Renovierungsarbeiten meist in regelmäßigen Abständen vor Ort, um die Planung und Umsetzung des baulichen Brandschutzes zu begutachten.

In diesen Fällen führen sie eine Brandschutzbegehung durch und halten in einem Protokoll fest, wie der aktuelle Stand ist und ob es Mängel im baulichen Brandschutz gibt.

Diese Behördenvertreter sind aber nur zur Überprüfung da – sie sind keine Berater für den baulichen Brandschutz und helfen den Bauherren auch nicht bei der Planung. Ansprechpartner für die Planung baulicher Brandschutzmaßnahmen sind zum einen Brandschutzexperten von Fachfirmen wie der Brandwache 24/7 GmbH und zum anderen Architekten und Bauingenieure.

Wichtig für Bauherren: In vielen Landesbauordnungen ist vorgeschrieben, dass es ein professionelles Brandschutzkonzept für den baulichen Brandschutz in einem Gebäude geben muss. Dieses muss man bei der Überprüfung vorlegen können. Oftmals wird zudem auch ein Brandschutznachweis gefordert. Diesen erstellt in der Regel der Architekt, sofern er die Berechtigung zum Erstellen von Bauvorlagen im bauaufsichtlichen Verfahren hat. Je nach Art des Gebäudes kann es auch notwendig sein, dass die Bauaufsicht bzw. bestimmte Prüfsachverständige für den Brandschutz in den Prozess der Erstellung eines Brandschutznachweises einbezogen werden.

Was sind die anderen Arten des Brandschutzes – neben dem baulichen Brandschutz?

Der bauliche Brandschutz ist zwar die Grundlage eines möglichst feuersicheren Gebäudes – doch er allein würde nicht ausreichen, um wirklich rundum Sicherheit zu bieten. Deshalb gibt es noch weitere Arten des Brandschutzes, die man als Gebäudebetreiber ebenfalls auf dem Schirm haben und abdecken muss:

  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Organisatorischer Brandschutz
  • Abwehrender Brandschutz

Als Fachbetrieb ist die Brandwache 24/7 GmbH in allen Fragen des Brandschutzes Ihr erfahrener Partner. Wir beraten Sie gern zum Thema baulicher Brandschutz, führen eine Brandschau in Ihrem Gebäude durch und helfen bei der Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen.

Wichtige Infos für die Angebotserstellung wären:

Wo soll die Brandwache durchgeführt werden?
Auf welchen Zeitraum ist die Brandwache angelegt?
Welche Art von Tätigkeit soll abgesichert werden?
In welchem Umfeld finden die Arbeiten statt?
Gibt es ein aktuelles Brandschutzkonzept für den Betrieb – bzw. eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung mit Blick auf Brandgefahren?

Wenn Sie uns diese Infos kurz durchgeben, können wir die Kosten für die notwendigen Brandwachen bzw. Brandsicherheitswachen kalkulieren und Ihnen ein Angebot erstellen.

Unser Einsatzgebiet erstreckt sich übrigens auf ganz Deutschland: Wir decken mit zuverlässigen Brandwachen und Evakuierungshelfern den professionellen Brandschutz sowohl in Ballungsräumen und Großstädten sowie auch in ländlichen Gegenden, Klein- und Mittelstädten ab.

Koordiniert werden die Einsätze über die Zentrale von Brandwache 24/7 in Frankfurt am Main, die Einsatz-Teams sind deutschlandweit verteilt und können bei dringendem Bedarf auch kurzfristig zur Verfügung stehen.

Nehmen Sie Kontakt auf

Hier können Sie uns eine Kontaktanfrage senden. Wir werden diese schnellstmöglich beantworten.

Unsere Leistungen im Brandwachdienst

Brandposten nach Feuer

Brandwache auf Veranstaltungen

Brandwachen beim BMA Ausfall

Brandschutzkonzept

Brandwache feuergefährliche Arbeiten

Brandwache Baustelle

Brandwache beim Austausch Rauch- und Brandmeldern