Kurz gesagt: Eine Brandsicherheitswache ist die gesetzlich geregelte Brandwache bei Veranstaltungen. Sie wird nach § 41 der Versammlungsstättenverordnung immer dann nötig, wenn eine erhöhte Brandgefahr besteht oder wenn auf Großbühnen und Szenenflächen über 200 m² gespielt wird. Gestellt wird sie von der Feuerwehr oder von geeignetem Fachpersonal, dessen Eignung die Brandschutzdienststelle bestätigt. Dieser Ratgeber erklärt, was eine Brandsicherheitswache genau ist, wie sie sich von Brandwache, Brandposten und Glutwache unterscheidet, wann sie zur Pflicht wird und welche Aufgaben sie übernimmt.
Eine Brandsicherheitswache überwacht Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr
Die Brandsicherheitswache ist eine besondere Form der Brandwache, die während einer Veranstaltung in einer Versammlungsstätte anwesend ist. Ihr Zweck ist die frühzeitige Erkennung von Bränden, die schnelle Alarmierung und die Unterstützung einer Räumung, solange sich viele Menschen im Gebäude oder auf dem Gelände aufhalten. Anders als eine reine Sicherheitskraft besitzt das Personal eine feuerwehrtechnische Grundausbildung und darf einen Entstehungsbrand bekämpfen.
Typische Orte sind Theater, Konzerthallen, Messen, Festzelte und Stadien. Überall dort, wo Bühnentechnik, Pyrotechnik, Scheinwerfer oder große Besucherzahlen zusammenkommen, steigt das Risiko eines Entstehungsbrandes. Die Wache sorgt dafür, dass ein solcher Brand sofort bemerkt und bekämpft wird, bevor er sich ausbreitet.
Brandsicherheitswache, Brandwache, Brandposten und Glutwache bezeichnen verschiedene Aufgaben
Im Alltag werden die Begriffe oft vermischt, rechtlich und fachlich meinen sie aber Unterschiedliches. Die folgende Tabelle ordnet die vier Wachdienst-Arten ein, bevor die wichtigsten einzeln erklärt werden.
| Wachdienst-Art | Typische Situation | Rechtlicher Bezug |
|---|---|---|
| Brandsicherheitswache | Veranstaltungen in Versammlungsstätten mit erhöhter Brandgefahr oder großen Bühnen | § 41 Versammlungsstättenverordnung, in NRW SBauVO und BHKG |
| Brandwache | Oberbegriff, etwa bei Ausfall der Brandmeldeanlage oder nach einem Brand | Auflage der Behörde, Versicherung oder Betreiberpflicht |
| Brandposten | Absicherung während feuergefährlicher Arbeiten wie Schweißen und Trennen | Gefährdungsbeurteilung, Erlaubnisschein, DGUV Information 205-002 |
| Glutwache | Nachkontrolle nach Abschluss der Heißarbeiten auf versteckte Glutnester | Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten |
Die Brandwache ist der Oberbegriff für alle Formen der Brandüberwachung
Brandwache ist der Sammelbegriff für die personelle Überwachung der Brandsicherheit. Darunter fallen sehr verschiedene Lagen: die Ersatzwache bei abgeschalteter Brandmeldeanlage, die Nachsorge nach einem Löscheinsatz oder die Absicherung von Schweißarbeiten. Die Brandsicherheitswache greift immer dann, wenn Publikum in einer Versammlungsstätte zusammenkommt.
Der Brandposten sichert feuergefährliche Arbeiten direkt am Arbeitsplatz
Ein Brandposten wird bei Schweiß-, Trenn-, Löt- und Schleifarbeiten eingesetzt. Er beobachtet den Arbeitsbereich, hält Löschmittel bereit und greift bei einem Entstehungsbrand sofort ein. Rechtlicher Bezug sind die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzrecht und der Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten. Details bieten die Seite zur Brandwache bei feuergefährlichen Arbeiten sowie der Ratgeber dazu, wer einen Brandposten aufstellen muss.
Die Glutwache kontrolliert nach Abschluss der Heißarbeiten auf Glutnester
Die Glutwache beginnt, wenn die eigentlichen Heißarbeiten beendet sind. Funkenflug und Wärme können versteckte Glutnester hinterlassen, die sich Stunden später entzünden. Deshalb wird der Bereich nach den Arbeiten über einen festgelegten Zeitraum weiter kontrolliert, oft mehrere Stunden lang. Der genaue Zeitraum steht im Erlaubnisschein und richtet sich nach dem Risiko der Arbeiten.
§ 41 der Versammlungsstättenverordnung bildet die rechtliche Grundlage
Die zentrale Vorschrift für die Brandsicherheitswache ist § 41 der Versammlungsstättenverordnung, in der aktuellen Muster-Fassung mit der Überschrift Brandsicherheitswache, Sanitäts- und Rettungsdienst. Da das Bauordnungsrecht in Deutschland Ländersache ist, hat jedes Bundesland eine eigene Fassung erlassen. Die Paragrafennummer und der Rang der Regelung können daher je nach Land abweichen.
Die meisten Länder stützen sich auf ihre Versammlungsstättenverordnung
Der Großteil der Bundesländer hat die Muster-Versammlungsstättenverordnung als eigene Rechtsverordnung übernommen, etwa Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen oder Berlin. Dort ist die Brandsicherheitswache verbindlich geregelt und knüpft an die genannten Schwellen an: erhöhte Brandgefahr sowie Großbühnen und Szenenflächen über 200 m² Grundfläche.
Hessen und Nordrhein-Westfalen gehen einen eigenen Weg
In Hessen gilt keine Verordnung, sondern die Hessische Versammlungsstättenrichtlinie, kurz H-VStättR. Sie regelt die Brandsicherheitswache in § 41 Absatz 2 inhaltlich ähnlich, hat als Richtlinie aber einen anderen rechtlichen Rang. In Nordrhein-Westfalen gibt es keine eigene Versammlungsstättenverordnung. Dort greifen die Sonderbauverordnung für genehmigte Versammlungsstätten und zusätzlich § 27 des Brandschutzgesetzes BHKG. Über die Brandsicherheitswache entscheidet in Nordrhein-Westfalen die Kommune, in der Praxis meist die Feuerwehr. Was genau in der Verordnung steht, vertieft der Ratgeber zur Brandsicherheitswache bei Veranstaltungen nach VStättVO.
Bei erhöhter Brandgefahr und großen Bühnen wird die Wache zur Pflicht
Eine Brandsicherheitswache ist nicht bei jeder Veranstaltung vorgeschrieben. Pflicht wird sie in klar umrissenen Fällen:
- Erhöhte Brandgefahr: Offenes Feuer, Pyrotechnik, brennbare Dekoration oder besondere Bühneneffekte lassen das Brandrisiko steigen.
- Großbühnen und Szenenflächen über 200 m²: Ab dieser Grundfläche schreibt die Versammlungsstättenverordnung die Wache regelmäßig vor.
- Große Personenzahl: Wenn im Brandfall viele Menschen gefährdet wären, kann die Wache ebenfalls verlangt werden.
- Anordnung der Behörde: Bauaufsicht oder Brandschutzdienststelle können die Wache im Einzelfall zur Auflage machen.
Ob eine Wache nötig ist und in welchem Umfang, legt die zuständige Brandschutzdienststelle fest. Sie orientiert sich am konkreten Risiko der Veranstaltung, nicht allein an der Besucherzahl.
Die Feuerwehr oder bestätigtes Fachpersonal stellt die Brandsicherheitswache
Grundsätzlich stellt die Feuerwehr die Brandsicherheitswache. Die Versammlungsstättenverordnung lässt aber eine wichtige Ausnahme zu: Die Wache der Feuerwehr ist nicht erforderlich, wenn die für den Brandschutz zuständige Dienststelle dem Betreiber bestätigt, dass er über eine ausreichende Zahl ausgebildeter Kräfte verfügt.
Genau hier kommen private Dienstleister ins Spiel. Ein qualifizierter Anbieter stellt geschultes Personal, das die Aufgaben der Wache übernimmt und von der Brandschutzdienststelle anerkannt wird. Das entlastet die Feuerwehr und gibt dem Veranstalter einen festen Ansprechpartner. Welche Leistung dabei genau erbracht wird, zeigt unsere Seite zur Brandsicherheitswache bei Veranstaltungen.
Kontrollgänge, Alarmierung und Räumungsunterstützung prägen den Ablauf
Die Arbeit der Brandsicherheitswache beginnt vor dem Einlass und endet erst, wenn alle Besucher die Versammlungsstätte verlassen haben. Der Ablauf folgt einem festen Muster:
- Begehung vor der Veranstaltung: Flucht- und Rettungswege, Notausgänge und Löschmittel werden geprüft.
- Kontrollgänge während des Betriebs: Das Personal beobachtet Bühne, Technik und Publikumsbereiche.
- Alarmierung im Ernstfall: Bei einem Entstehungsbrand wird sofort die Feuerwehr verständigt und, wenn möglich, gelöscht.
- Räumungsunterstützung: Die Wache hilft, Besucher ruhig und geordnet über die Rettungswege ins Freie zu führen.
- Dokumentation: Alle Kontrollgänge und Vorkommnisse werden schriftlich festgehalten.
Wie lange die Wache im Einzelfall anwesend sein muss, hängt von der Veranstaltung ab. Der Ratgeber dazu, wie lange eine Brandwache aufgestellt werden muss, geht darauf näher ein.
Eine Brandsicherheitswache verlangt mehr als eine gewöhnliche Sicherheitskraft
Das Personal einer Brandsicherheitswache braucht eine feuerwehrtechnische Grundqualifikation. Üblich sind eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023 sowie Kenntnisse im Umgang mit feuergefährlichen Arbeiten, wie sie die DGUV Information 205-002 beschreibt. Hinzu kommen Ortskenntnis der Versammlungsstätte, der sichere Umgang mit Löschmitteln und Erfahrung in der Räumung.
Das unterscheidet die Wache klar von einem allgemeinen Sicherheitsdienst. Ein Ordner oder Türsteher sorgt für Ordnung, Zutrittskontrolle und Deeskalation. Die Brandsicherheitswache dagegen ist auf Brandfrüherkennung, Löschung und Räumung spezialisiert. Beide Aufgaben können nebeneinander bestehen, ersetzen sich aber nicht.
Diese Checkliste hilft Betreibern vor jeder Veranstaltung
Wer eine Veranstaltung in einer Versammlungsstätte plant, sollte die Frage der Brandsicherheitswache früh klären. Die folgenden Punkte helfen bei der Vorbereitung:
- Fällt die Veranstaltung unter die Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Landes?
- Bestehen erhöhte Brandgefahren durch Pyrotechnik, offenes Feuer oder besondere Effekte?
- Überschreitet die Bühne oder Szenenfläche 200 m² Grundfläche?
- Wurde die zuständige Brandschutzdienststelle rechtzeitig eingebunden?
- Steht ausgebildetes Personal in ausreichender Zahl bereit?
- Ist die Anerkennung des Personals durch die Behörde geklärt?
- Sind Flucht- und Rettungswege, Notausgänge und Löschmittel geprüft?
So unterstützt die Brandwache 24/7 GmbH Ihre Veranstaltung
Wir stellen ausgebildete Brandsicherheitswachen für Veranstaltungen jeder Größe. Unser Personal ist als Brandschutzhelfer geschult, mit den Anforderungen der Versammlungsstättenverordnung vertraut und arbeitet eng mit der örtlichen Feuerwehr und der Brandschutzdienststelle zusammen. Sie erhalten einen festen Ansprechpartner von der Planung bis zum letzten Besucher.
Sie schildern uns Ort, Datum, Art der Veranstaltung und die erwartete Besucherzahl. Auf dieser Grundlage klären wir den nötigen Umfang der Wache und stimmen uns mit der Behörde ab. Was eine Brandwache kostet und welche Faktoren den Preis bestimmen, erklärt der Ratgeber zu den Kosten einer Brandwache. Fordern Sie Ihr individuelles Angebot an und wir melden uns zeitnah.
Häufige Fragen zur Brandsicherheitswache
Was ist eine Brandsicherheitswache?
Eine Brandsicherheitswache ist eine gesetzlich vorgeschriebene Brandwache für Veranstaltungen in Versammlungsstätten. Sie erkennt Brände frühzeitig, alarmiert die Feuerwehr, bekämpft Entstehungsbrände und hilft bei der Räumung. Weil das Personal feuerwehrtechnisch ausgebildet ist, geht es über die Aufgaben einer gewöhnlichen Sicherheitskraft hinaus.
Wann ist eine Brandsicherheitswache Pflicht?
Pflicht wird sie vor allem bei erhöhter Brandgefahr, etwa durch Pyrotechnik oder offenes Feuer, sowie bei Veranstaltungen auf Großbühnen und Szenenflächen mit mehr als 200 m² Grundfläche. Auch eine große Zahl gefährdeter Personen oder eine Anordnung der Bauaufsicht kann die Wache erforderlich machen. Über Art und Umfang entscheidet die zuständige Brandschutzdienststelle.
Wer darf eine Brandsicherheitswache stellen?
Grundsätzlich stellt die Feuerwehr die Brandsicherheitswache. Sie ist jedoch nicht erforderlich, wenn die für den Brandschutz zuständige Dienststelle dem Betreiber bestätigt, dass er über eine ausreichende Zahl ausgebildeter Kräfte verfügt. In diesem Fall darf ein qualifizierter privater Dienstleister die Wache übernehmen, sofern die Behörde sein Personal anerkennt.
Worin unterscheiden sich Brandwache und Brandsicherheitswache?
Brandwache ist der Oberbegriff für jede Form der personellen Brandüberwachung, zum Beispiel bei einem Ausfall der Brandmeldeanlage oder nach einem Löscheinsatz. Die Brandsicherheitswache ist die spezielle, gesetzlich geregelte Form für Veranstaltungen in Versammlungsstätten. Jede Brandsicherheitswache ist somit eine Brandwache, aber nicht jede Brandwache ist eine Brandsicherheitswache.
Welche Aufgaben hat eine Brandsicherheitswache während einer Veranstaltung?
Sie prüft vor Beginn die Flucht- und Rettungswege, Notausgänge und Löschmittel. Während des Betriebs geht das Personal Kontrollgänge und beobachtet Bühne, Technik und Publikumsbereiche. Bei einem Entstehungsbrand alarmiert es sofort die Feuerwehr und löscht, wenn möglich. Zusätzlich unterstützt die Wache eine geordnete Räumung und hält alle Kontrollgänge schriftlich fest.
Welche Qualifikation braucht das Personal einer Brandsicherheitswache?
Das Personal benötigt eine feuerwehrtechnische Grundqualifikation. Üblich sind eine Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach DGUV Information 205-023 und Kenntnisse im Brandschutz bei feuergefährlichen Arbeiten nach DGUV Information 205-002. Hinzu kommen Ortskenntnis der Versammlungsstätte, der sichere Umgang mit Löschmitteln und Erfahrung bei der Räumung.


