Dekra ISO 9001 Brandwache

Brandschutzordnung Teil A, B, C: Muster und wer was braucht

Kurz gesagt: Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 besteht aus drei Teilen für drei Personengruppen. Teil A ist der Aushang Verhalten im Brandfall auf einer DIN A4 Seite und gilt für alle im Gebäude, auch für Besucher. Teil B richtet sich an Beschäftigte ohne besondere Brandschutzaufgaben. Teil C wendet sich an Personen mit besonderen Aufgaben wie Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer. Wer welchen Teil braucht, hängt von Gebäude, Nutzung und den benannten Aufgaben ab. Genau in Teil C steckt auch der Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten, bei dem die Brandwache zur Pflicht wird.

Was die Brandschutzordnung nach DIN 14096 regelt

Die Brandschutzordnung ist eine betriebliche Regelung, die das Verhalten zur Brandverhütung und im Brandfall festlegt. Ihr Aufbau richtet sich nach der Norm DIN 14096 in der Ausgabe 2014-05. Diese Norm teilt das Dokument bewusst in drei Teile, damit jede Personengruppe genau die Informationen erhält, die sie im Ernstfall wirklich braucht, und nicht mit Anweisungen überfrachtet wird, die sie nicht betreffen.

Verantwortlich für die Erstellung ist der Betreiber der baulichen Anlage, im Arbeitsschutz also der Arbeitgeber. Er muss die Ordnung nicht nur aufsetzen, sondern auch bekannt machen und die Beschäftigten darin unterweisen. Eine Brandschutzordnung, die niemand kennt, erfüllt ihren Zweck nicht. Die klare Dreiteilung sorgt dafür, dass die Unterweisung gezielt möglich ist, vom kurzen Aushang bis zur detaillierten Aufgabenbeschreibung.

Wichtig ist die Abgrenzung zu einem verwandten Dokument. Das Brandschutzkonzept beschreibt die bauliche und anlagentechnische Planung eines Gebäudes und ist Sache von Fachplanern und Genehmigungsbehörde. Die Brandschutzordnung dagegen regelt das organisatorische Verhalten der Menschen, die das Gebäude nutzen. Beide gehören zusammen, sind aber nicht dasselbe. Oft fordert erst das Konzept oder die Baugenehmigung die Erstellung der Ordnung, und die Ordnung setzt die dort getroffenen Annahmen in den Alltag um.

Teil A: der Aushang Verhalten im Brandfall für alle im Gebäude

Teil A ist der bekannte Aushang mit der Überschrift Verhalten im Brandfall. Er richtet sich an jede Person, die sich im Gebäude aufhält, also an Beschäftigte und an ortsfremde Besucher ebenso. Sein Umfang ist auf das Format DIN A4 begrenzt. Er wird an gut sichtbaren Stellen ausgehängt, etwa an Fluren, in Aufzugsvorräumen und entlang der Flucht- und Rettungswege, und ergänzt dort den Flucht- und Rettungsplan.

Die Norm lässt bei Teil A wenig Spielraum. Er muss die vorgegebenen Überschriften, Texte und Sicherheitszeichen in der festgelegten Reihenfolge enthalten. Zusätzliche eigene Überschriften oder Symbole sind nicht erlaubt, damit der Aushang bundesweit einheitlich lesbar bleibt. Wer in Panik auf den Aushang schaut, soll auf einen Blick erkennen, wie er Feuer meldet, wie er sich in Sicherheit bringt und wo die Sammelstelle liegt.

Teil B: Brandschutzregeln für Ihre Beschäftigten

Teil B ist für alle Personen gedacht, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten, aber keine besonderen Brandschutzaufgaben haben. In den meisten Betrieben sind das die Beschäftigten, in Wohngebäuden die Bewohner. Anders als der knappe Aushang darf Teil B ausführlicher sein und in den Formaten A4, A5 oder A6 erstellt werden.

Inhaltlich geht Teil B über das reine Verhalten im Brandfall hinaus. Er erklärt, wie Brände von vornherein vermieden werden, warum Flucht- und Rettungswege frei bleiben müssen und wie sich Feuer und Rauch eindämmen lassen. Er beschreibt das Melden eines Brandes, das Verhalten beim Alarm und die geordnete Räumung. Die Norm rät, sich die Kenntnisnahme durch jeden Beschäftigten schriftlich bestätigen zu lassen, damit im Nachhinein belegbar ist, dass unterwiesen wurde.

Teil C: Anweisungen für Brandschutzbeauftragte und Helfer

Teil C richtet sich an die Personen, die neben ihrer eigentlichen Arbeit besondere Aufgaben im Brandschutz übernommen haben. Dazu zählen Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer. Dieser Teil ist deutlich detaillierter, weil er nicht nur Verhalten beschreibt, sondern konkrete Zuständigkeiten und Abläufe festschreibt. Er wird den betroffenen Personen mindestens in Papierform ausgehändigt, und auch hier empfiehlt die Norm eine schriftliche Empfangsbestätigung.

Zu den typischen Inhalten von Teil C gehören die regelmäßige Kontrolle von Feuerlösch- und Alarmeinrichtungen, die Vorbereitung und Durchführung von Räumungsübungen und die Koordination der Kräfte im Einsatzfall. Ebenso geregelt ist der Umgang mit besonderen Gefahren. Dazu zählt das Erlaubnisscheinverfahren für feuergefährliche Arbeiten, das eine der wichtigsten Schnittstellen zur Brandwache bildet und weiter unten eigens beschrieben wird.

In der Praxis legt Teil C fest, in welchen Abständen Feuerlöscher, Wandhydranten, Rauchabzüge und Meldeanlagen geprüft werden und wer diese Kontrollen übernimmt. Er benennt, wie Übungen vorbereitet und ausgewertet werden und wie sich die benannten Personen mit der Feuerwehr abstimmen. Weil hier echte Zuständigkeiten mit Namen und Funktion verknüpft werden, ist Teil C das anspruchsvollste der drei Dokumente und lässt sich am wenigsten aus einer allgemeinen Vorlage abschreiben. Er lebt vom konkreten Gebäude und von den Menschen, die dort Verantwortung tragen.

Wer welchen Teil im Betrieb wirklich braucht

Nicht jeder Betrieb braucht alle drei Teile. Wo überhaupt eine Brandschutzordnung gefordert ist, gehört Teil A fast immer dazu, weil der Aushang die Grundinformation für alle Anwesenden liefert. Teil B kommt hinzu, sobald Personen dauerhaft im Gebäude arbeiten oder wohnen, also in nahezu jedem Unternehmen mit eigenem Personal.

Teil C wird erst dann erforderlich, wenn es tatsächlich Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben gibt. Ein kleines Büro ohne benannten Brandschutzhelfer kann mit Teil A und Teil B auskommen. Sobald ein Brandschutzbeauftragter bestellt ist, Brandschutzhelfer ausgebildet sind oder jemand die Freigabe von Heißarbeiten übernimmt, führt an Teil C kein Weg vorbei. Die richtige Kombination ergibt sich also aus der Größe des Betriebs und den vergebenen Aufgaben, nicht aus einem starren Schema.

Unabhängig von der Auswahl der Teile bleibt eine Pflicht immer bestehen: Die betroffenen Personen müssen den für sie geltenden Teil auch tatsächlich kennen. Die Beschäftigten werden in der Regel bei der Einstellung und danach wiederkehrend, meist einmal im Jahr, in Teil B unterwiesen. Personen mit besonderen Aufgaben werden zusätzlich in ihre Pflichten aus Teil C eingewiesen. Wer die Ordnung nur erstellt, in einen Ordner heftet und dann vergisst, hat die Anforderung nicht erfüllt. Erst die gelebte Kenntnis macht aus dem Papier einen wirksamen Schutz.

Wann eine Brandschutzordnung Pflicht wird: die Rechtsgrundlagen

Ob eine Brandschutzordnung vorgeschrieben ist, ergibt sich aus mehreren Quellen. Im Arbeitsschutz konkretisiert die Technische Regel ASR A2.2 die Arbeitsstättenverordnung und verlangt organisatorische Maßnahmen gegen Brände. Für Arbeitsstätten mit erhöhter Brandgefährdung und ab einer gewissen Größe wird die Erstellung einer Brandschutzordnung nach den Teilen A und B damit zur klaren Anforderung.

Eine zweite Quelle ist das Bauordnungsrecht. Bei Sonderbauten wie Hochhäusern, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Beherbergungsbetrieben, Krankenhäusern oder Industriebauten schreiben die Landesbauordnungen und ihre Sonderbauvorschriften eine Brandschutzordnung vor. Häufig steht die Pflicht auch direkt als Auflage im Baugenehmigungsbescheid oder ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept. Wer wissen will, ob sein Objekt betroffen ist, findet die Antwort meist genau in diesen beiden Dokumenten.

Weil die Länder eigene Verordnungen haben, sind die Schwellenwerte nicht bundesweit gleich. Als grobe Orientierung fordern viele Länder die Ordnung etwa für größere Versammlungsstätten, für Beherbergungsbetriebe ab einer bestimmten Bettenzahl und für Krankenhäuser. Im Zweifel klärt die zuständige Bauaufsicht oder die Feuerwehr, welche Anforderungen konkret gelten.

Was in eine Mustervorlage gehört: Aufbau und Gliederung je Teil

Eine gute Mustervorlage folgt der Reihenfolge der Norm und trennt die drei Teile sauber. Für Teil A besteht das Muster aus den festen Bausteinen des Aushangs: der Kopf mit dem Titel Verhalten im Brandfall, die Blöcke zum Melden, zum sich in Sicherheit bringen und zum Löschen sowie die vorgeschriebenen Sicherheitszeichen. Weil hier nichts Eigenes hinzukommen darf, ist die Vorlage im Kern überall gleich und wird nur um Haus, Standort und Notrufnummer ergänzt.

Für Teil B enthält das Muster Abschnitte zu Brandverhütung, zum Verhalten bei Feuer und Rauch, zum Freihalten der Flucht- und Rettungswege, zum Melde- und Alarmweg und zur Räumung. Für Teil C gliedert die Vorlage nach den übertragenen Aufgaben: Kontrollen der Brandschutzeinrichtungen, Organisation von Übungen, Verhalten im Einsatz und das Verfahren für feuergefährliche Arbeiten. In allen Fällen liefert die Vorlage das Gerüst, während die eigentlichen Wege, Zuständigkeiten und Namen aus dem Gebäude selbst stammen. Eine ungeprüft übernommene Vorlage ohne Bezug zum Objekt ist im Ernstfall wertlos.

So sieht der fertige Aushang zum Kopieren aus

So sieht das feste Gerüst eines Teil-A-Aushangs aus. Übernehmen Sie die Blöcke in dieser Reihenfolge und ergänzen Sie nur Haus, Standort, Sammelplatz und die Notrufnummer. Zusätzliche eigene Punkte gehören nicht in Teil A, sondern in Teil B.

Ruhe bewahren. Keine Hektik, kein Drängeln, gefährdete Personen warnen.
Brand melden. Notruf 112. Melden Sie, wer anruft, wo es brennt, was brennt und wie viele Personen betroffen sind, und warten Sie auf Rückfragen. Danach die Feuerwehr einweisen.
In Sicherheit bringen. Gefährdete Personen mitnehmen, den gekennzeichneten Flucht- und Rettungswegen folgen, Türen schließen, keine Aufzüge benutzen.
Löschversuch unternehmen. Nur ohne eigene Gefährdung. Feuerlöscher und Wandhydranten einsetzen, sonst die Tür schließen und den Bereich verlassen.
Sammelplatz aufsuchen. Am gekennzeichneten Sammelplatz einfinden und die Vollzähligkeit prüfen lassen.

Dieser Aushang deckt Teil A ab. Für Teil B und Teil C brauchen Sie zusätzlich die objektbezogenen Regeln und Aufgaben, die im Erlaubnisscheinverfahren für Heißarbeiten auch die Brandwache umfassen.

Warum die Brandschutzordnung kein Dokument für die Schublade ist

Eine Brandschutzordnung ist kein einmaliges Projekt, sondern muss aktuell bleiben. Die DIN 14096 verlangt, dass ihr Stand mindestens alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person überprüft und bei Bedarf angepasst wird. Diese Überprüfung ist zu dokumentieren, damit im Nachhinein nachvollziehbar ist, dass die Pflege tatsächlich stattgefunden hat.

Unabhängig von der Zweijahresfrist ist die Ordnung immer dann fortzuschreiben, wenn sich die Grundlagen ändern. Neue Ansprechpartner, geänderte Telefonnummern, ein Umbau, eine andere Nutzung der Räume oder zusätzliche Anlagen machen eine Anpassung nötig. Ein Aushang mit falscher Notrufnummer oder ein Teil C, der eine längst stillgelegte Anlage beschreibt, kann im Ernstfall zu gefährlichen Fehlreaktionen führen. Die laufende Pflege ist deshalb genauso wichtig wie die erste Erstellung.

Wo die Brandwache in der Brandschutzordnung steht: Heißarbeiten und BMA

Die Brandschutzordnung und die Brandwache greifen an einer klaren Stelle ineinander. Teil C regelt den Umgang mit besonderen Gefahren, und dazu gehört das Erlaubnisscheinverfahren für feuergefährliche Arbeiten. Schweißen, Schneiden, Trennschleifen und Löten außerhalb fester Werkstätten dürfen danach nur nach einem schriftlichen Erlaubnisschein beginnen, in dem die nötigen Schutzmaßnahmen festgelegt sind.

Zu diesen Schutzmaßnahmen zählt regelmäßig ein Brandposten, der während der Arbeit, in den Arbeitspausen und in der anschließenden Nachkontrolle über den Bereich wacht. Die Arbeit darf erst starten, wenn die im Schein festgelegten Maßnahmen umgesetzt sind. Genau hier setzt unsere Brandwache bei feuergefährlichen Arbeiten an, deren Personal nach DGUV Information 205-002 geschult ist und deren Qualitätsmanagement nach DIN ISO 9001 DEKRA-zertifiziert ist.

Denselben Mechanismus beschreibt Teil C für den Fall, dass eine Brandmeldeanlage abgeschaltet werden muss. Solange die automatische Branderkennung fehlt, verlangt die Ordnung eine Brandwache als kompensierende Maßnahme, die den Ausfall überbrückt. In beiden Fällen ist die Brandwache nicht bloß ein guter Rat, sondern ein in der Brandschutzordnung verankerter Baustein, der den vereinbarten Schutzstandard aufrechterhält. Unsere Einsatzkräfte dokumentieren dabei jeden Kontrollgang, sodass die Einhaltung der Ordnung belegbar bleibt.

Schnelle Antworten zu Teil A, B und C

Was ist der Unterschied zwischen Teil A, B und C der Brandschutzordnung?

Die drei Teile richten sich an unterschiedliche Personengruppen. Teil A ist der Aushang Verhalten im Brandfall auf einer DIN A4 Seite und gilt für alle Anwesenden, auch für Besucher. Teil B richtet sich an Beschäftigte ohne besondere Brandschutzaufgaben und erklärt Brandverhütung und richtiges Verhalten. Teil C wendet sich an Personen mit besonderen Aufgaben wie Brandschutzbeauftragte und Brandschutzhelfer und regelt deren konkrete Pflichten.

Wer benötigt Teil C der Brandschutzordnung mit besonderen Aufgaben?

Teil C brauchen alle Personen, die neben ihrer eigentlichen Tätigkeit besondere Brandschutzaufgaben übernehmen. Das sind typischerweise Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer. Betriebe ohne solche benannten Personen kommen oft mit Teil A und Teil B aus. Sobald jemand die Brandmeldeanlage betreut, Räumungsübungen leitet oder Heißarbeiten im Erlaubnisscheinverfahren freigibt, wird Teil C erforderlich.

Ist eine Brandschutzordnung gesetzlich vorgeschrieben?

Nicht in jedem Gebäude, aber in vielen. Die Pflicht kann sich aus der Arbeitsstättenverordnung mit der ASR A2.2, aus den Sonderbauvorschriften der Landesbauordnung oder direkt aus einer Auflage im Baugenehmigungsbescheid ergeben. Für Versammlungsstätten, Beherbergungsbetriebe, Verkaufsstätten und Krankenhäuser fordern die Länder sie regelmäßig. Ob sie für Ihr Objekt Pflicht ist, klärt der Blick in Genehmigung und Brandschutzkonzept.

Wie oft muss die Brandschutzordnung überprüft und angepasst werden?

Die DIN 14096 verlangt, dass der Stand mindestens alle zwei Jahre durch eine fachkundige Person geprüft und bei Bedarf angepasst wird. Diese Prüfung ist zu dokumentieren. Unabhängig davon ist das Dokument immer dann fortzuschreiben, wenn sich etwas ändert, etwa Ansprechpartner, Telefonnummern, die Nutzung der Räume oder bauliche Gegebenheiten. Ein veralteter Aushang schützt im Ernstfall niemanden.

Darf ich eine kostenlose Mustervorlage nutzen?

Eine Vorlage ist ein guter Startpunkt, ersetzt aber nicht die Anpassung an Ihr Gebäude. Teil A muss exakt die in der Norm vorgegebenen Überschriften, Texte und Sicherheitszeichen in der richtigen Reihenfolge enthalten und darf nichts Zusätzliches aufnehmen. Teil B und Teil C bilden Ihre konkreten Flucht-, Melde- und Aufgabenwege ab. Ein Muster liefert das Gerüst, die Inhalte kommen aus Ihrem Objekt.

Welche Rolle spielt die Brandwache in der Ordnung?

Die Verbindung steckt in Teil C. Dort ist das Erlaubnisscheinverfahren für feuergefährliche Arbeiten geregelt, bei dem Schweißen, Trennschleifen oder Löten nur nach schriftlicher Freigabe und mit festgelegten Schutzmaßnahmen erlaubt sind. Zu diesen Maßnahmen gehört der Brandposten während der Arbeit, in den Pausen und in der Nachkontrolle. Auch bei abgeschalteter Brandmeldeanlage nennt Teil C die Brandwache als Ersatz. Wir stellen genau dieses geschulte Personal.

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