Dekra ISO 9001 Brandwache

Brandwache-Versicherung: wer haftet bei Schaden?

Kurz gesagt: Bei einem Brandschaden haftet in erster Linie der Verursacher, meist die ausführende Firma, daneben aber auch der Betreiber der baulichen Anlage. Ob die Versicherung zahlt, hängt davon ab, ob die vereinbarten Sicherheitsvorschriften eingehalten wurden. Fehlt eine vorgeschriebene Brandwache bei feuergefährlichen Arbeiten oder bei abgeschalteter Brandmeldeanlage, darf der Sachversicherer die Leistung nach Paragraf 28 VVG kürzen. Eine qualifizierte, dokumentierte Brandwache sichert daher nicht nur Menschen und Sachwerte, sondern auch den Versicherungsanspruch.

Wer bei einem Brandschaden tatsächlich haftet

Die Haftung verteilt sich auf mehrere Beteiligte. Verursacht ein Mitarbeiter beim Schweißen einen Brand, haftet zunächst er beziehungsweise seine Firma nach den allgemeinen Regeln des Schadenersatzrechts. Unabhängig davon trägt der Betreiber des Gebäudes eine eigene Verkehrssicherungspflicht. Er muss dafür sorgen, dass von seiner Anlage keine Gefahr für andere ausgeht.

Organisiert der Betreiber die Arbeiten, ohne die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen zu veranlassen, trifft ihn ein Organisationsverschulden. Wer eine Fremdfirma mit Heißarbeiten beauftragt, aber keinen Brandposten stellt und den Erlaubnisschein nicht verlangt, kann sich später nicht allein auf die Fremdfirma berufen. Die Verantwortung lässt sich vertraglich verteilen, aber nicht vollständig abschieben.

Kommen Personen zu Schaden, tritt zusätzlich das Strafrecht neben die zivilrechtliche Haftung. Wer eine bekannte Brandgefahr sehenden Auges ohne Schutzmaßnahme laufen lässt, muss mit einem Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung oder fahrlässiger Körperverletzung rechnen. Für Geschäftsführer und Betreiber ist die Brandwache deshalb auch eine Frage der persönlichen Absicherung.

Zwei Versicherungsebenen, die Betreiber auseinanderhalten müssen

Im Schadenfall wirken zwei verschiedene Versicherungen zusammen, die oft verwechselt werden. Die erste Ebene ist die Sachversicherung des Betreibers, meist eine Feuer- oder Gebäudeversicherung. Sie ersetzt den eigenen Schaden am Gebäude und an den Sachwerten. Die zweite Ebene ist die Haftpflichtversicherung, die Schäden gegenüber Dritten abdeckt, etwa am Nachbargebäude oder an fremdem Eigentum.

Ein professioneller Brandwache-Dienstleister bringt zusätzlich seine eigene Betriebshaftpflicht mit. Sie greift, wenn seine Mitarbeiter im Einsatz einen Schaden verursachen. Bei uns liegt die Deckungssumme bei 5 Millionen Euro. Diese Police des Dienstleisters ergänzt die Versicherungen des Betreibers, sie ersetzt sie nicht. Wer eine Brandwache ohne eigene Haftpflicht beauftragt, verlagert das Risiko zurück auf sich selbst.

Wichtig ist auch die Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie deckt den Ertragsausfall, wenn der Betrieb nach einem Brand stillsteht. Auch diese Police ist an die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften gekoppelt. Fällt der Feuerschutz aus, weil eine vorgeschriebene Wache fehlte, steht nicht nur der Sachschaden, sondern auch der Ausfallschaden im Feuer.

Wann der Sachversicherer die Leistung kürzen darf

Feuerversicherungen enthalten Sicherheitsvorschriften, die der Betreiber einhalten muss. Für Schweiß-, Schneid-, Löt- und Trennschleifarbeiten außerhalb fester Werkstätten gelten die Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten nach VdS 2047. Sie verlangen einen schriftlichen Erlaubnisschein und die dort festgelegten Schutzmaßnahmen, zu denen der Brandposten und die anschließende Nachkontrolle gehören.

Verletzt der Betreiber eine solche Vorschrift, liegt eine Obliegenheitsverletzung vor. Nach Paragraf 28 des Versicherungsvertragsgesetzes kann der Versicherer die Leistung bei grober Fahrlässigkeit im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen, bei Vorsatz sogar ganz verweigern. Die Beweislast, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorlag, trägt der Versicherungsnehmer. In der Praxis bedeutet das: Wer die Brandwache einspart, riskiert seinen kompletten Versicherungsschutz.

Ähnliches gilt, wenn eine Brandmeldeanlage abgeschaltet wird. Viele Verträge fordern dann eine Brandwache als Ersatz für die automatische Branderkennung. Unterbleibt diese Ersatzmaßnahme, entsteht dieselbe Lücke wie bei fehlendem Erlaubnisschein.

Streitpunkte, die im Schadenfall über die Zahlung entscheiden

Nach einem Großbrand prüft der Versicherer genau, ob die Sicherheitsvorschriften eingehalten wurden. Der häufigste Streitpunkt ist der Grad des Verschuldens. Der Versicherer muss zunächst beweisen, dass überhaupt eine Obliegenheit verletzt wurde. Gelingt ihm das, muss der Betreiber belegen, dass ihn kein grobes Verschulden trifft oder dass der Verstoß nicht ursächlich für den Schaden war.

Dieser sogenannte Kausalitätsgegenbeweis ist ohne Unterlagen kaum zu führen. Wer nachweisen kann, dass eine geschulte Brandwache vor Ort war und den Bereich protokolliert überwacht hat, steht deutlich besser da als ein Betreiber, der sich nur auf mündliche Absprachen beruft. Gerade weil die Beweislast beim Versicherungsnehmer liegt, ist die schriftliche Dokumentation der Wache oft das entscheidende Beweismittel.

Wie die Brandwache den Versicherungsanspruch absichert

Die Brandwache ist im Versicherungssinn eine kompensierende Maßnahme. Sie hält den vereinbarten Schutzstandard aufrecht, wenn die normale Sicherung vorübergehend fehlt, etwa während einer Heißarbeit oder bei abgeschalteter Anlage. Der Brandposten erkennt einen Entstehungsbrand früh, löst Alarm aus und leitet erste Maßnahmen ein, bevor aus einem Funken ein Großschaden wird.

Ebenso wichtig ist der Nachweis. Unsere Einsatzkräfte dokumentieren jeden Kontrollgang mit Zeitstempel, sodass ein vollständiges Protokoll entsteht. Kommt es später zu einem Schaden, belegt dieses Protokoll gegenüber dem Versicherer, dass die Sicherheitsvorschrift eingehalten wurde. Genau dieser Nachweis entscheidet häufig darüber, ob die Versicherung voll leistet oder kürzt.

Warum die Qualifikation der Brandwache über die Haftung entscheidet

Nicht jede beliebige Aufsicht erfüllt die Anforderung. Versicherer und Behörden erwarten geschultes Personal. Unsere Brandwache bei feuergefährlichen Arbeiten wird von Mitarbeitern gestellt, die nach DGUV 205-002 geschult und als Brandschutzhelfer ausgebildet sind. Unser Qualitätsmanagement ist DEKRA-zertifiziert nach DIN ISO 9001.

Diese Qualifikation ist kein Selbstzweck. Setzt ein Betreiber ungeschultes Personal ein und übersieht dieses ein Glutnest, kann der Versicherer einwenden, die Sicherheitsvorschrift sei nur formal, aber nicht wirksam erfüllt worden. Eine nachweislich geschulte und haftpflichtversicherte Brandwache schließt diese Angriffsfläche und hält die Verantwortung dort, wo sie hingehört.

Wer die Brandwache bezahlt und wie sich das vertraglich regeln lässt

Grundsätzlich verantwortlich ist der Betreiber, denn er beauftragt die Arbeiten und trägt die Verkehrssicherungspflicht. Führt eine Fremdfirma die Heißarbeiten aus, lässt sich die Kostenfrage im Werkvertrag regeln. Üblich ist, dass der ausführende Betrieb die Sicherungsposten für die eigenen Arbeiten stellt oder deren Kosten übernimmt. Entscheidend ist, dass diese Verteilung vor Beginn schriftlich feststeht.

Ungeregelt bleibt die Frage sonst bis zum Schadenfall offen, und dann streiten Betreiber, Fremdfirma und Versicherer gleichzeitig. Ein kurzer Passus im Auftrag, wer die Brandwache bestellt und bezahlt, verhindert das. Die Kosten selbst erhalten Sie von uns nach der Anfrage als schriftlichen Festpreis, sodass beide Seiten sauber kalkulieren können.

Bei Veranstaltungen gilt eine eigene Versicherungslage

Anders als bei Bauarbeiten steht bei Veranstaltungen die Sicherheit vieler Besucher im Vordergrund. Die Versammlungsstättenverordnung des jeweiligen Bundeslandes schreibt bei erhöhter Brandgefahr und auf größeren Bühnen eine Brandsicherheitswache vor. Diese Auflage ist Teil der Betriebserlaubnis, und der Veranstalter haftet gegenüber seinen Gästen für ihre Einhaltung.

Für die Versicherung heißt das: Die Veranstalterhaftpflicht setzt voraus, dass die behördlichen Auflagen erfüllt sind. Findet eine Veranstaltung ohne die vorgeschriebene Brandsicherheitswache statt und kommt es zu einem Schaden, kann der Versicherer die Deckung anzweifeln. Wir stellen die Wache mit eigenem Standplatz und stimmen uns mit der zuständigen Feuerwehr ab, sodass die Auflage nachweisbar erfüllt ist.

Fünf Punkte, die Betreiber vor dem Einsatz prüfen sollten

Damit der Versicherungsschutz im Ernstfall trägt, lohnt sich vor jeder Heißarbeit und jeder Anlagenabschaltung ein kurzer Blick auf fünf Punkte. Erstens: Liegt für die feuergefährliche Arbeit ein vollständig ausgefüllter Erlaubnisschein vor. Zweitens: Ist die im Schein geforderte Brandwache tatsächlich vor Ort und nicht nur auf dem Papier eingeplant.

Drittens: Hat der Dienstleister eine eigene Betriebshaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme. Viertens: Ist das eingesetzte Personal nach DGUV 205-002 geschult. Fünftens: Wird jeder Kontrollgang dokumentiert, sodass im Schadenfall ein Nachweis vorliegt. Wer diese fünf Punkte klärt, wandelt ein unklares Haftungsrisiko in eine belegbare, versicherte Schutzlage um.

Schnelle Antworten zu Haftung und Versicherung

Wer haftet, wenn bei Heißarbeiten ein Brand entsteht?

Zuerst haftet, wer den Brand verursacht hat, also meist die ausführende Firma oder der eingesetzte Mitarbeiter. Daneben trifft den Betreiber der baulichen Anlage eine eigene Verantwortung, weil er die Arbeiten organisiert und absichert. Fehlt eine vorgeschriebene Brandwache oder der Erlaubnisschein, kommt ein Organisationsverschulden hinzu, das die Haftung ausweitet.

Zahlt die Versicherung, wenn keine Brandwache gestellt wurde?

Oft nur gekürzt oder gar nicht. Der Sachversicherer knüpft seine Leistung an vereinbarte Sicherheitsvorschriften. Wird eine vorgeschriebene Brandwache bei feuergefährlichen Arbeiten oder bei abgeschalteter Brandmeldeanlage nicht gestellt, liegt eine Obliegenheitsverletzung vor. Nach Paragraf 28 VVG darf der Versicherer die Leistung dann im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen.

Welche Versicherung braucht eine Brandwache selbst?

Ein seriöser Brandwache-Dienstleister hat eine eigene Betriebshaftpflichtversicherung, die Schäden abdeckt, die seine Mitarbeiter im Einsatz verursachen. Bei uns beträgt die Deckungssumme 5 Millionen Euro. Diese Versicherung des Dienstleisters ersetzt aber nicht die Feuer- und Haftpflichtversicherung des Betreibers, sie ergänzt sie.

Was ist eine kompensierende Maßnahme im Versicherungsvertrag?

Eine kompensierende Maßnahme ersetzt vorübergehend einen ausgefallenen Schutz, damit die Schutzlage erhalten bleibt. Ist eine Brandmeldeanlage abgeschaltet, verlangen viele Verträge eine Brandwache als Ersatz für die automatische Branderkennung. Erst diese Ersatzmaßnahme hält den vereinbarten Sicherheitsstandard und damit den Versicherungsschutz aufrecht.

Warum ist die Dokumentation der Brandwache für die Versicherung wichtig?

Im Schadenfall muss der Betreiber nachweisen, dass er die Sicherheitsvorschriften eingehalten hat. Ein vollständiges Kontrollprotokoll mit Zeitstempel belegt, dass die Brandwache den Bereich durchgehend überwacht hat. Ohne diesen Nachweis kann der Versicherer die Einhaltung der Obliegenheit anzweifeln und die Leistung kürzen.

Was kostet eine Brandwache im Vergleich zum Versicherungsrisiko?

Die Brandwache verursacht überschaubare Kosten, die Sie nach Ihrer Anfrage als schriftlichen Festpreis erhalten. Ein gekürzter oder verweigerter Versicherungsschutz nach einem Großbrand kann dagegen die Existenz kosten. Die Brandwache ist deshalb weniger ein Kostenfaktor als eine Absicherung des Versicherungsanspruchs.

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