Dekra ISO 9001 Brandwache

Schweißerlaubnis und Erlaubnisschein für Heißarbeiten: Pflichten für Arbeitgeber

Schweißerlaubnis und Erlaubnisschein für Heißarbeiten, Brandwache nach DGUV 205-002

Kurz gesagt: Wer in einem Betrieb oder auf einer Baustelle schweißt, schneidet, lötet oder trennschleift, braucht in aller Regel eine schriftliche Schweißerlaubnis. Dieser Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten legt fest, welche Schutzmaßnahmen vor, während und nach den Arbeiten gelten und wer die Brandwache übernimmt. Verantwortlich für die Ausstellung ist der Arbeitgeber oder Betreiber, nicht die ausführende Firma.

Was ist eine Schweißerlaubnis?

Die Schweißerlaubnis, fachlich Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten, ist ein schriftliches Dokument, mit dem ein Betrieb feuergefährliche Tätigkeiten an einem bestimmten Ort und für einen bestimmten Zeitraum freigibt. Der Schein hält die Gefährdungsbeurteilung fest und schreibt konkrete Schutzmaßnahmen vor. Maßgeblich ist die DGUV Information 205-002 „Feuergefährliche Arbeiten sicher ausführen”, die das Muster und den Ablauf beschreibt.

Feuergefährliche Arbeiten sind alle Tätigkeiten mit offener Flamme, starker Wärmeentwicklung oder Funkenflug. Dazu zählen Schweißen, Brennschneiden, Löten, Trennschleifen, Auftauen und das Arbeiten mit Heißluftgebläsen. Solche Arbeiten gelten als eine der häufigsten Brandursachen in Industrie und Handwerk, weil Funken über mehrere Meter fliegen und in Ritzen, Hohlräumen oder angrenzenden Räumen unbemerkt zünden können.

Wann ist der Erlaubnisschein vorgeschrieben?

Eine schriftliche Erlaubnis ist erforderlich, sobald feuergefährliche Arbeiten außerhalb fest eingerichteter, dauerhaft brandsicherer Arbeitsplätze ausgeführt werden. In einer dafür ausgelegten Schweißerei mit nichtbrennbarer Umgebung braucht es keinen Schein. Sobald aber in einer Werkhalle, an einer Anlage, in einem Lager, auf einem Dach oder auf einer Baustelle gearbeitet wird, greift die Erlaubnispflicht.

Die rechtliche Grundlage bilden das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung und die Gefährdungsbeurteilung des Betriebs. Hinzu kommen die Vorgaben der Sachversicherer: Nahezu jede Feuerversicherung macht den Erlaubnisschein zur vertraglichen Bedingung. Fehlt er im Schadensfall, kann der Versicherer die Leistung kürzen. Wer regelmäßig feuergefährliche Arbeiten absichern muss, sollte den Erlaubnisschein deshalb fest in den Arbeitsablauf einbauen.

Wer darf die Schweißerlaubnis ausstellen?

Aussteller ist immer der Unternehmer des Betriebs, in dem die Arbeiten stattfinden, oder eine von ihm schriftlich beauftragte fachkundige Person. In der Praxis übernimmt das der Brandschutzbeauftragte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit oder der für den Bereich zuständige Betreiber. Die ausführende Fremdfirma stellt sich den Schein nicht selbst aus, sie ist Auftragnehmer und wird auf dem Schein eingetragen.

Wichtig ist die Vor-Ort-Beurteilung: Der Aussteller muss den konkreten Arbeitsplatz kennen, die Brandlasten beurteilen und die Schutzmaßnahmen festlegen. Ein pauschaler Dauerschein für das ganze Werk erfüllt diese Anforderung nicht. Jeder Einsatzort und jede neue Lage verlangen eine eigene Beurteilung.

Welche Angaben gehören auf den Erlaubnisschein?

Ein vollständiger Erlaubnisschein nach DGUV Information 205-002 enthält mindestens diese Angaben:

  • Ort, Datum und Uhrzeit der Arbeiten sowie den Gültigkeitszeitraum
  • Art der Tätigkeit (Schweißen, Schneiden, Löten, Trennschleifen)
  • Name des Ausführenden und des verantwortlichen Aufsichtführenden
  • Schutzmaßnahmen vor Beginn (Räumen, Abdecken, Abdichten brennbarer Stoffe)
  • Schutzmaßnahmen während der Arbeiten (Löschmittel bereitstellen, Brandwache)
  • Maßnahmen nach Abschluss inklusive Dauer der Nachkontrolle
  • Namentlich benannte Brandwache und Unterschriften

Erst die Unterschrift von Aussteller und Ausführendem macht den Schein gültig. Eine Kopie bleibt am Arbeitsplatz, eine geht an den Betrieb.

Gültigkeitsdauer des Erlaubnisscheins

Ein Erlaubnisschein gilt nicht unbegrenzt. Er wird für einen klar benannten Zeitraum ausgestellt, in der Regel für eine Schicht oder einen Arbeitstag. Ziehen sich die Arbeiten über mehrere Tage, ist der Schein arbeitstäglich neu zu beurteilen und zu unterschreiben, weil sich Brandlasten, Umgebung und Personal ändern können. Ein pauschaler Dauerschein über Wochen widerspricht dem Grundgedanken der Einzelfallbeurteilung.

Ändert sich während der Arbeiten die Lage, etwa durch neue Materialien, einen anderen Arbeitsbereich oder zusätzliche Gewerke, ist der Schein anzupassen. Die Brandwache und der Aufsichtführende achten darauf, dass die tatsächlich ausgeführten Arbeiten mit dem freigegebenen Umfang übereinstimmen, und stoppen im Zweifel, bis die Freigabe aktualisiert ist.

Schutzmaßnahmen vor, während und nach den Heißarbeiten

Vor Beginn werden brennbare Stoffe im Umkreis entfernt oder mit nichtbrennbaren Materialien abgedeckt, Öffnungen und Fugen abgedichtet und Löschmittel bereitgestellt. Während der Arbeiten beobachtet eine Brandwache den Arbeitsbereich und die angrenzenden Räume, weil Funken durch Wände und Decken wandern können. Nach Abschluss folgt die Nachkontrolle: Die Arbeitsstelle und benachbarte Bereiche werden über mehrere Stunden wiederholt geprüft, da Glutnester erst spät aufflammen.

Für die Überwachung verdeckter Bereiche sind Wärmebildkameras sinnvoll, weil sie verborgene Glutnester sichtbar machen, bevor ein offenes Feuer entsteht. Die Nachkontrolle und Glutwache ist der Teil, der in der Praxis am häufigsten unterschätzt wird.

Welche Löschmittel und Ausrüstung müssen bereitstehen?

Vor dem ersten Funken gehören geeignete Löschmittel griffbereit an den Arbeitsplatz. Welche das sind, richtet sich nach den vorhandenen Brandlasten. Für die meisten Heißarbeiten eignen sich Feuerlöscher mit Wasser oder Schaum, ergänzt um Pulverlöscher für elektrische Anlagen. In Bereichen mit Ölen, Fetten oder Lacken kommen Löscher der passenden Brandklasse hinzu. Eine Löschdecke und ein angeschlossener, druckbeaufschlagter Wasserschlauch verkürzen die Reaktionszeit bei Entstehungsbränden zusätzlich.

Für die Überwachung verdeckter Bereiche hat sich die Wärmebildkamera bewährt. Sie macht Glutnester hinter Verkleidungen, in Hohlräumen und in Zwischendecken sichtbar, bevor sich ein offenes Feuer entwickelt. Die Brandwache prüft die Einsatzbereitschaft der Löschmittel vor Arbeitsbeginn und behält während der gesamten Nachkontrollzeit Zugriff darauf.

Funkenflug: warum auch Nachbarbereiche gesichert werden

Funken und glühende Partikel fliegen beim Trennschleifen und Brennschneiden mehrere Meter weit. Über Wanddurchbrüche, Kabelschächte, Rohrleitungen und Bodenfugen gelangen sie in benachbarte Räume oder andere Etagen. Brände entstehen deshalb oft nicht am Arbeitsplatz selbst, sondern in einem Raum daneben oder darunter, in dem niemand mit Gefahr rechnet.

Aus diesem Grund sichert die Brandwache nicht nur den unmittelbaren Arbeitsbereich, sondern auch die angrenzenden Bereiche. Öffnungen werden abgedichtet, brennbare Stoffe entfernt oder abgedeckt und benachbarte Räume in die Kontrollgänge einbezogen. Besonders in verschachtelten Altbauten und in Anlagen mit vielen Durchbrüchen ist diese Umgebungssicherung der entscheidende Schritt.

Heißarbeiten in Behältern, Schächten und engen Räumen

Besondere Vorsicht gilt bei Arbeiten in Behältern, Tanks, Schächten und engen Räumen. Hier können sich Gase und Dämpfe sammeln, der Sauerstoffgehalt schwanken und die Wärme nicht abziehen. Vor Arbeitsbeginn ist der Bereich freizumessen, also auf gefährliche Atmosphäre zu prüfen, und ausreichend zu belüften. Die Messung wird während der Arbeiten wiederholt, weil sich die Bedingungen verändern können.

In solchen Lagen wird neben der Brandwache oft ein zusätzlicher Sicherungsposten außerhalb des Behälters benötigt, der ständigen Kontakt zur arbeitenden Person hält und im Notfall die Rettung einleitet. Diese Sondermaßnahmen gehören ausdrücklich auf den Erlaubnisschein und dürfen nicht aus einem Standardablauf übernommen werden.

Heißarbeiten im laufenden Betrieb und auf Baustellen

Ob in einer laufenden Produktion, in einem Klinik- oder Verwaltungsgebäude oder auf einer Baustelle: Der Erlaubnisschein bleibt Pflicht, die konkreten Maßnahmen unterscheiden sich jedoch. Im laufenden Betrieb müssen Brandmeldeanlagen koordiniert, Bereiche abgesperrt und Beschäftigte informiert werden. Auf der Baustelle kommen wechselnde Gewerke, provisorische Verkleidungen und gelagerte Baustoffe als zusätzliche Brandlasten hinzu.

In sensiblen Gebäuden mit Publikumsverkehr oder unverzichtbarem Betrieb übernimmt eine externe Brandwache die Überwachung, damit der eigene Betrieb weiterläuft und die Nachkontrolle zuverlässig über die vorgeschriebene Zeit eingehalten wird. So lassen sich Heißarbeiten planen, ohne Produktion, Versorgung oder Bauablauf zu unterbrechen.

Wer trägt welche Verantwortung?

An einer abgesicherten Heißarbeit sind mehrere Rollen beteiligt. Der Aussteller des Erlaubnisscheins, meist der Betreiber oder Brandschutzbeauftragte, beurteilt den Arbeitsplatz und legt die Maßnahmen fest. Der Aufsichtführende verantwortet die Einhaltung vor Ort. Die ausführende Person erledigt die Arbeiten nach den Vorgaben des Scheins. Die Brandwache überwacht den Brandschutz während und nach den Arbeiten.

Diese Rollen können sich teils überschneiden, müssen aber eindeutig zugeordnet sein. Auf dem Erlaubnisschein werden die verantwortlichen Personen namentlich benannt. Eine saubere Zuordnung sorgt dafür, dass im Ernstfall jeder weiß, was zu tun ist, und dass die Verantwortung nicht zwischen Auftraggeber und Fremdfirma verloren geht.

Welche Rolle spielt die Brandwache?

Die Brandwache, auch Brandposten genannt, wird auf dem Erlaubnisschein namentlich eingetragen und ist für die Überwachung während und nach den Arbeiten verantwortlich. Sie hält geeignete Löschmittel bereit, beobachtet die Umgebung, greift bei Entstehungsbränden sofort ein und dokumentiert den Einsatz. Bei größeren Lagen, in sensiblen Produktionsbereichen oder bei langen Nachkontrollzeiten setzen Betriebe auf eine externe, geschulte Brandwache für feuergefährliche Arbeiten, damit eigenes Personal nicht über Stunden gebunden ist.

Warum eine qualifizierte Brandwache mehr leistet als ein abgestellter Mitarbeiter und wie ein solcher Einsatz konkret abläuft, lesen Sie im Beitrag Warum braucht man Brandwachen bei feuergefährlichen Arbeiten.

Was passiert ohne gültige Schweißerlaubnis?

Ohne gültigen Erlaubnisschein trägt der Unternehmer ein doppeltes Risiko. Kommt es zu einem Brand, kann der Sachversicherer die Leistung wegen Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit kürzen oder ganz verweigern. Gleichzeitig haftet die Unternehmensleitung für Organisationsverschulden, wenn die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung und die Erlaubnis fehlen. Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaft können den Verstoß zusätzlich als Ordnungswidrigkeit ahnden.

Der Erlaubnisschein ist damit kein bürokratischer Selbstzweck, sondern der schriftliche Nachweis, dass Heißarbeiten geplant, beurteilt und abgesichert wurden. Er schützt Menschen, Sachwerte und im Schadensfall den Versicherungsanspruch.

Häufige Fragen zur Schweißerlaubnis

Ist eine Schweißerlaubnis gesetzlich Pflicht?

Eine schriftliche Schweißerlaubnis (Erlaubnisschein) ist immer dann erforderlich, wenn feuergefährliche Arbeiten außerhalb dafür eingerichteter, ständiger Bereiche stattfinden. Grundlage sind die DGUV Information 205-002 sowie die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung. Sachversicherer machen den Erlaubnisschein zur Bedingung im Versicherungsvertrag.

Darf die ausführende Fremdfirma den Schein selbst ausstellen?

Nein. Aussteller ist immer der Unternehmer des Betriebs oder eine von ihm schriftlich beauftragte fachkundige Person, etwa der Brandschutzbeauftragte oder die Sicherheitsfachkraft. Die ausführende Fremdfirma wird auf dem Schein nur als Auftragnehmer eingetragen, sie stellt ihn sich nicht selbst aus.

Wie lange muss nach Heißarbeiten kontrolliert werden?

Nach Abschluss der Arbeiten ist eine Nachkontrolle erforderlich. Üblich sind mindestens 60 Minuten unmittelbare Brandwache und darüber hinaus wiederholte Kontrollgänge über mehrere Stunden. Bei verdeckten Brandlasten oder Glutnestern verlängern Betreiber und Versicherer die Nachüberwachung auf zwei bis vier Stunden.

Worin unterscheiden sich Schweißerlaubnis und Erlaubnisschein?

Beide Begriffe meinen dasselbe Dokument. Schweißerlaubnis ist die umgangssprachliche Bezeichnung, Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten die fachliche. Der Schein gilt für Schweißen, Schneiden, Löten, Trennschleifen, Auftauen und alle Arbeiten mit offener Flamme oder Funkenflug.

Welche Rolle hat die Brandwache beim Erlaubnisschein?

Die Brandwache wird auf dem Erlaubnisschein namentlich eingetragen und überwacht die Arbeiten sowie die Nachkontrollzeit. Sie hält geeignete Löschmittel bereit, beobachtet angrenzende Räume und dokumentiert den Einsatz. Ohne eingetragene Brandwache ist der Schein bei vielen Sonderlagen unvollständig.

Welche Folgen hat ein fehlender Nachweis im Schadensfall?

Fehlt der Erlaubnisschein, drohen bei einem Brand erhebliche Folgen: Der Sachversicherer kann Leistungen kürzen oder verweigern, und der Unternehmer haftet für Organisationsverschulden. Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaft können den Verstoß als Ordnungswidrigkeit werten.

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