Der betriebliche Brandschutz beschreibt sämtliche Maßnahmen zur Abwehr und Vorbeugung von Bränden in privatwirtschaftlich genutzten Anlagen oder öffentlichen Einrichtungen. Da Brandgefahren überall drohen, in Industrieanlagen sind sie ebenso allgegenwärtig wie im Büroumfeld oder auf dem Bau, ist der betriebliche Brandschutz in allen Firmen und Einrichtungen ein Muss. Nicht umsonst schreiben sowohl das Umwelt- wie auch das Arbeitsschutzrecht genau diese Verpflichtung vor.
Angesichts der Pflicht zum effektiven Brandschutz im eigenen Unternehmen fragen sich viele Firmenbetreiber: Was genau ist eigentlich der betriebliche Brandschutz – und wozu bin ich in diesem Zusammenhang verpflichtet?
Wir gehen in diesem Artikel genau dieser Frage nach und geben Tipps für den wirksamen betrieblichen Brandschutz.
Die verschiedenen Bestandteile des betrieblichen Brandschutzes
Der betriebliche Brandschutz umfasst sämtliche Einrichtungen, baulichen Elemente und organisatorischen Maßnahmen, um Brandausbrüche in einem Unternehmen abzuwehren oder Bränden vorzubeugen.
Daher fallen unter den betrieblichen Brandschutz sowohl Elemente wie die Installation und das fehlerfreie Betreiben einer Brandmeldeanlage (BMA) und die Umsetzung baulicher Brandschutz-Vorschriften, wie den Einbau von Brandschutztüren, wie auch arbeitsschutztechnische Brandschutz-Maßnahmen im Arbeitsalltag. Brandschutz-Maßnahmen im Arbeitsalltag können von der Brandwache bei Schweißarbeiten bis hin zur Beseitigung von Brandlasten im Büro oder Produktionsumfeld die verschiedensten Aufgaben umfassen.
Auch Melde- und Signalsysteme, die im Brandfall auslösen, sowie Notausgänge, Rettungs- und Fluchtwege fallen unter den betrieblichen Brandschutz. Ebenso zählen Löschmittel und hausinterne Löscheinrichtungen wie Sprinkler-Anlagen zum Brandschutz in einem Betrieb.
Man sieht also: Der betriebliche Brandschutz umfasst sämtliche Säulen des Brandschutzes – vom baulichen über den anlagetechnischen bis hin zum organisatorischen Brandschutz. Er ist also extrem komplex. Daher sollte man ihn nicht hemdsärmelig angehen, sondern präzise planen.
So planen Sie den betrieblichen Brandschutz richtig
Um den betrieblichen Brandschutz so zu gestalten, dass er optimal zum jeweiligen Betrieb passt, ist die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes nötig. Dies erfolgt auf Basis einer fachkundigen Analyse der Brandschutzbedürfnisse im jeweiligen Unternehmen.
Solch eine Gefährdungsanalyse können nur erfahrene Experten erstellen. Sie betrachten dabei das Gebäude sowie die geplanten Einsatz- und Nutzungsarten der verschiedenen Gebäudebereiche. Daraus lässt sich ableiten, welche Brandgefahren in welchem Maße an welcher Stelle bestehen – und man kann anschließend den betrieblichen Brandschutz punktgenau auf diese Gefahren zuschneiden.
Ohne ein Brandschutzkonzept besteht die Gefahr, dass der betriebliche Brandschutz entweder über- oder unterdimensioniert ist. Ersteres ist aus Budgetsicht fatal, Letzteres aus Perspektive der Sicherheit.
Betrieblicher Brandschutz ist vorrangig organisatorischer Brandschutz
Da sowohl der anlagetechnische wie auch der bauliche Brandschutz in der Regel mit Aufnahme der Arbeit in einem Betrieb bereits implementiert und umgesetzt sind, kommt dem organisatorischen Brandschutz bei der Planung des betrieblichen Brandschutzes besonders große Bedeutung zu.
Als Unternehmer ist man z. B. verpflichtet, eine bestimmte Anzahl an zertifizierten Brandschutzhelfern in der Belegschaft zu haben, Sammelstellen für Evakuierungen anzulegen und zu beschildern, Löschsysteme an den passenden Stellen zu positionieren, Flucht- und Rettungswege auszuweisen, eine hauseigene Brandschutzverordnung zu erstellen und Brandschutz-Unterweisungen in der Belegschaft durchzuführen.
Eine Brandschutzordnung ist ein Dokument, in dem sämtliche Vorgaben und Regeln zum Verhalten im Brandfall in einem Unternehmen aufgeführt werden.
Brandschutzordnungen gelten als Teil der Hausordnung und müssen allen Personen im Haus zugänglich sein.
Denn im Ernstfall muss gewährleistet sein, dass alle Menschen im Gebäude sich schnellstmöglich zur Evakuierung orientieren und aus dem Bereich flüchten können.
Je nach Bundesland unterscheiden sich allerdings die gesetzlichen Vorgaben, was genau in einer Brandschutzordnung enthalten sein muss.
Ein wichtiger Part des betrieblichen Brandschutzes ist zudem die Zusammenarbeit mit einem Fachbetrieb für Brandwachen wie der Brandwache 24/7 GmbH.
Denn solche Fachanbieter sind in vielen Branchen unverzichtbar, um notwendige Brandwachdienste abzudecken.
Welche Rolle spielen Brandwachen beim betrieblichen Brandschutz?
Brandwachen spielen im Zusammenhang mit dem betrieblichen Brandschutz an verschiedenen Stellen eine wichtige Rolle. Sie werden z. B. benötigt, wenn im Zuge der Arbeit im Unternehmen oder auch auf einer Baustelle Schweißarbeiten oder ähnliche Heißarbeiten durchgeführt werden.
Diese müssen nämlich durch professionelle Brandwachdienste abgesichert werden, welche auch nach Ende der Heißarbeiten das betroffene Areal im Blick behalten.
Brandwachen sind auch Teil des betrieblichen Brandschutzes, wenn sie beim Ausfall der örtlichen Brandmeldeanlage (BMA) gerufen werden müssen.
Denn wenn eine BMA ausfällt oder wegen Wartung, Reparatur oder Austausch temporär abgeschaltet werden muss, entsteht eine Lücke im betrieblichen Brandschutz. Es ist Vorschrift, diese Lücke durch professionelle Brandwachen zu füllen.
Natürlich werden Brandwachen in Betrieben und Unternehmen auch dann benötigt, wenn ein Feuer ausgebrochen ist und gelöscht werden konnte.
Dann nämlich müssen sie als sogenannte Glutwachen eingesetzt werden, um das erneute Aufflammen des Brandes zu verhindern.
Die Anforderungen an Brandwachen als Teil des betrieblichen Brandschutzes sind hoch. So dürfen beispielsweise nur zertifizierte Brandschutzhelfer für diese Aufgabe eingesetzt werden. Deshalb ist es in der Regel der beste Weg, für diese anspruchsvollen Aufgaben professionelle Fachkräfte einzusetzen.
Brandwachen für alle Einsatzfelder für den betrieblichen Brandschutz bekommen Sie Fachbetrieben wie der Brandwache 24/7 GmbH.
Interne Brandschutzhelfer als Teil des betrieblichen Brandschutzes
In jedem Unternehmen und jeder Einrichtung in Deutschland müssen laut gesetzlicher Vorschrift eigene Brandschutzhelfer vorhanden sein. Für alle Firmen und Betriebe, die mindestens einen Beschäftigten haben, ist diese Vorschrift bindend.
In § 10 Absatz 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist festgeschrieben, dass der Arbeitgeber einzelne Beschäftigte zu benennen hat, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung bei einem Brandfall übernehmen.
Mit steigender Unternehmensgröße wächst auch die Zahl an hauseigenen Brandschutzkräften, die verpflichtend benannt werden müssen. Hinzu kommt die individuelle Gefährdungslage: Herrschen laut Gefährdungsbeurteilung in einem Betrieb besonders hohe Brandgefahren, kann die Vorgabe zur Anzahl an internen Brandschutzhelfern im Vergleich zum allgemeinen Durchschnitt höher ausfallen.
Gleiches gilt, wenn es im Hause z. B. besonders viele Personen mit eingeschränkter Mobilität gibt oder wenn sich die Firma in sehr ausgedehnten oder Gebäuden befindet. In aller Regel sollte man als Unternehmer oder Betreiber einer öffentlichen Einrichtung mit einem Anteil von fünf Prozent der Belegschaft rechnen, welche als Brandschutzhelfer ausgewiesen werden müssen.
Dabei gilt: Die Verteilung der Anwesenheit dieser Brandschutzhelfer im Hause muss ebenfalls bedacht werden. Es nützt also z. B. nichts, wenn sämtliche solcherart weitergebildete Beschäftigte in der Frühschicht arbeiten und keiner davon in der Spätschicht vor Ort ist.
Bei der Planung und Umsetzung dieses Aspekts im betrieblichen Brandschutz stehen viele Betreiber von Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen vor der Frage: Wie stelle ich diese 5 % in meiner Belegschaft sicher?
Denn es bedarf einer speziellen Weiterbildung, damit die ausgewählten Personen als Brandschutzhelfer anerkannt werden. Diese Weiterbildung umfasst häufig neben der Ausbildung zum zertifizierten Brandschutzhelfer auch die Ausbildung zum Evakuierungs- und Ersthelfer.
Fachfirmen wie die Brandwache 24/7 GmbH bieten diese Ausbildung für Unternehmen bzw. Einrichtungen an: Im Rahmen eines Tagesworkshops können dabei mehrere Personen parallel zu den benötigten Brandschutzhelfern weitergebildet oder eine bestehende Ausbildung aufgefrischt werden.
Im Rahmen der Weiterbildung von Unternehmens-Beschäftigten zu Brandschutzhelfern werden unter anderem Kenntnisse zu Löschmitteln vermittelt und trainiert, mit denen sich verschiedene Brandarten bekämpfen lassen.
Denn wenn beim Löschversuch eines Entstehungsbrandes Fehler gemacht und falsche Löschmittel verwendet werden, kann dies verheerende Folgen haben.
Hauseigene Brandschutzhelfer führen Brandschutzunterweisungen durch
Die hauseigenen Brandschutzhelfer sind nicht nur für den Ernstfall zuständig, um Entstehungsbrände einzudämmen oder Evakuierungen einzuleiten. Sie übernehmen häufig auch die notwendigen Brandschutzunterweisungen für den Rest der Belegschaft. Dabei werden z. B. die Abläufe bei einem Notfall durchgespielt, das Auslösen eines Brandalarms besprochen, die Fluchtwege erklärt und eingeübt und die gültige Brandschutzordnung des Hauses vorgestellt.
Solche Übungen haben das Ziel, dass die Belegschaft im Ernstfall richtig und besonnen reagiert, statt angesichts eines Brandausbruchs in Panik zu verfallen.
Als Partner für den betrieblichen Brandschutz steht die Brandwache 24/7 GmbH Ihnen in allen Branchen zuverlässig zur Seite. Wir können Sie in allen Aspekten der Planung und Umsetzung des wirksamen Brandschutzes in Ihrem Betrieb unterstützen – und setzen für alle Aufgaben ausschließlich erfahrene Spezialisten mit langjährigem Hintergrund in der Arbeit als Brandwache ein.
Unsere Brandschutz-Leistungen:
Unsere Leistungen im Brandwachdienst
Referenzen (kleine Auswahl)
Nehmen Sie Kontakt auf
Hier können Sie uns eine Kontaktanfrage senden. Wir werden diese schnellstmöglich beantworten.